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Ein etablierter öffentlicher Dienst sucht eine engagierte Fachkraft für Verkehrsangelegenheiten. In dieser abwechslungsreichen Rolle erwarten Sie spannende Aufgaben wie die Bearbeitung von Anträgen im Straßenverkehrsrecht und die Beratung von Bürgern. Sie arbeiten in einem motivierten Team und profitieren von flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten. Das Unternehmen fördert aktiv die Gleichstellung und bietet eine moderne technische Ausstattung. Wenn Sie eine verantwortungsvolle Position in einem kreativen Umfeld suchen, ist dies die perfekte Gelegenheit für Sie.
Der Landkreis Oder-Spree schreibt diese Stelle zur sofortigen Besetzung im Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr, im Sachgebiet Zulassung, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten aus.
Die Besetzung des Dienstposten beziehungsweise der Stelle erfolgt zunächst befristet für ein Jahr gemäß § 29 des Landesbeamtengesetzes beziehungsweise § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in Vollzeit. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
Die erste Tätigkeitsstätte ist Fürstenwalde.
Der Landkreis Oder-Spree fördert aktiv die Gleichstellung aller sich Bewerbenden. Wir begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Der Dienstposten ist gemäß dem Besoldungsgesetz des Landes Brandenburg mit der Besoldungsgruppe A10 bewertet.
Die Vergütung erfolgt entsprechend Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit der Entgeltgruppe 9c.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis über den Berufsabschluss, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse) bis zum 04. Mai 2025 ausschließlich bei folgender Adresse ein:
Landkreis Oder-Spree
Stabsstelle Personal
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Von einer Zusendung in Heftern oder Bewerbungsmappen ist abzusehen, da Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.
Björn Volkmann
Stabsstellenleiter Personal