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Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht eine*n Sachbearbeiter*in für Sondernutzung zur rechtlichen Prüfung von Anträgen und Aufrechterhaltung der Ordnung in Grünanlagen. Diese unbefristete Vollzeitstelle bietet vielfältige Aufgaben und interessante Entwicklungschancen in einer familienfreundlichen Stadt an der Ostsee mit ausgezeichnetem Arbeitsklima.
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Sondernutzung (m,w,d) Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen o.g. Planstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung (39 Wochen-stunden) zu besetzen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg - Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist. Wir suchen eine Person für folgende Aufgaben:
Voraussetzungen, die Sie mitbringen:
Entgelt: Ferner bieten wir Ihnen: Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugtberücksichtigt werden. Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der RegionRostockwenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten,Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE | Bewerbungsfrist 02.07.2025 Tätigkeitsaufnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vertragsart Vollzeit, unbefristet Ansprechpartner Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Jonas Schwarz Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. |