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Eine staatliche Behörde in Dresden sucht einen Sachbearbeiter für den IT-Verfahrensbetrieb von Datenbanken. In dieser unbefristeten Vollzeitstelle arbeiten Sie in einem qualifizierten Team und unterstützen die Entwicklung von Fachanwendungen. Erforderlich sind Kenntnisse in Datenbank-Technologie und Programmierung sowie ein Hochschulabschluss oder eine Ausbildung in der IT. Flexible Arbeitszeiten und 30 Tage Erholungsurlaub werden geboten.
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: 01109 Dresden
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:15.10.2025
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Personalreferat, Kennziffer: 50/2025
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Kennziffer: 50/2025
Ort: 01109 Dresden
Bewerbungsfrist: 15.10.2025
Beginn: sofort
Sie kennen uns noch nicht? Wir sind die für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Fachbehörde in Sachsen.In diesen Bereichen nehmen wir insbesondere gemeinnützige Aufgaben der Beratung, angewandten Forschung, Förderung, Kontrolle, Berichterstattung und Dokumentation wahr.
Wir freuen uns auf Unterstützung unserer IT-Abteilung in folgenden Aufgaben:
Mehr Informationen zu unserem Referat 113 „Fach- und Querschnittsverfahren“ finden Sie hier .
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis Studien-/Ausbildungsabschluss*) unter der Kennziffer 50/2025 als PDF-Datei per E-Mail an bewerbungen@lfulg.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Herrmann, Telefon 0351 26121201, zur Verfügung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Hinweis: Wir bitten Sie, für die Bewerbung lediglich Kopien einzureichen und von Mappen abzusehen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden.
*Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.