Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht einen Sachbearbeiter für die Bußgeldstelle. In dieser unbefristeten Vollzeitstelle sind Sie verantwortlich für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie entscheiden über Bußgeldverfahren und beraten Bürger über Verfahrensabläufe und Rechtsfolgen. Wir bieten Ihnen sehr gute Weiterbildungsmöglichkeiten, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und ein gutes Entgelt nach TVöD.
Sachbearbeiter/-in Verwarngeld (m,w,d) Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o.g. Planstelle unbefristet in Vollzeit (39 Stunden) im Stadtamt, Sachgebiet Bußgeldstelle zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilzeitfähig. Wir suchen einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin (m, w, d) für folgende Aufgaben:
Voraussetzungen, die Sie mitbringen:
Entgelt: Zudem bieten wir: Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugtberücksichtigt werden. Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der RegionRostockwenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten,Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. WELCOME-REGION-ROSTOCK.DE | Bewerbungsfrist 06.07.2025 Tätigkeitsaufnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt Vertragsart Vollzeit, unbefristet Ansprechpartner Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Jonas Schwarz Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben. Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. |