Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Bereich Anlauf- und Beratungsstelle beim Ausländeramt, Köln
Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor oder FH-Diplom)
- der Verwaltungswissenschaften
- der Rechtswissenschaften
- der Wirtschaftswissenschaften oder
- der Politikwissenschaften
- als Tarifbeschäftigte*r über einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang zwei oder
- als Beamt*in über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
Worauf es uns noch ankommt:
- besitzen eine positive Grundeinstellung und arbeiten gerne im Team
- sind kommunikationsstark in Wort und Schrift und verfügen über gute Argumentationsfähigkeit
- haben Erfahrung im Umgang mit Publikum und sind service- und dienstleistungsorientiert
- sind individuell belastbar und lern- und leistungsbereit
- verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung
Ihre Aufgaben
- führen Anhörungen der unerlaubt eingereisten Ausländer*innen inklusive aufenthaltsrechtlicher Beratung nach Klärung der Einreiseumstände durch
- betreuen und entscheiden über das Verteilungsverfahren von unerlaubt eingereisten Ausländer*innen nach § 15 a Aufenthaltsgesetz
- leiten die Durchsetzung der Überstellungsentscheidung im Dublinverfahren und die Abschiebung ein
- führen eine aufenthaltsrechtliche Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Personenkreis unerlaubt eingereister Ausländer*innen durch
- beteiligen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß§ 72 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz bei geltend gemachten zielstaatsbezogenen Abschiebehindernissen
- erlassen Rückkehrentscheidungen und Entscheidungen über die Einleitung von Abschiebemaßnahmen
- bewerten vorgelegte Atteste über die Reisefähigkeit in Verteil- und Abschiebeverfahren
Wir bieten Ihnen
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- ein familienfreundliches Arbeitsumfeld
- 30 Tagen Jahresurlaub
- über 700 Fortbildungsangebote
- mobiles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Belange und persönlichen Voraussetzungen
- Gesundheitsförderung und Betriebssport
- eine attraktive Betriebsrente
Eingruppierung erfolgt gemäß den tariflichen Regelungen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden (Tarifbeschäftigte) beziehungsweise 20,5 Stunden (Beamt*innen).
Die Beschäftigung ist ausschließlich in Teilzeit möglich.