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Stadtverwaltung Radeberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet einen Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d) in Vollzeit in Radeberg, Sachsen. Die Stelle dient der baulichen Betreuung der städtischen Gebäude und Liegenschaften sowie der Mitwirkung an deren Entwicklung.
Zu den Aufgaben gehören Budgetplanung, Koordination externer Ingenieur- und Planungsbüros, sowie die Abrechnung nach VOB/HOAI. Voraussetzung ist ein Diplom-Ingenieur (Hochbau) oder gleichwertiger Abschluss; Führerschein Klasse B
Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Radeberg
Radeberg, Sachsen
Vollzeit
unbefristet
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
Die Große Kreisstadt Radeberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet einen Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d) in Vollzeit.
Die Stelle wird aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers neu besetzt.
Ihr Aufgabengebiet:
Als Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d) tragen Sie Verantwortung für die bauliche Betreuung der städtischen Gebäude und Liegenschaften und wirken an der baulichen Entwicklung der Großen Kreisstadt Radeberg mit.
Ihre Schwerpunkte umfassen insbesondere:
Änderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.
Sie verfügen über eine solide fachliche Qualifikation im Hochbau und arbeiten strukturiert, zuverlässig
und lösungsorientiert. Darüber hinaus bringen Sie mit:
Wünschenswert wären:
Wir bieten Ihnen:
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen u.a. an die Auswahlkommission weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern (m/w/d). Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber (m/w/d) keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Haben Sie noch Fragen? Gern beantwortet Ihnen Frau Zimmermann diese telefonisch unter
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