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Der Landkreis Rotenburg (Wümme) sucht für das Naturschutzamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) – Eingriffsregelung (EG 11 TVöD) in Teilzeit am Standort Rotenburg (Wümme). Zu Ihren Aufgaben gehören die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Bauleitplänen, Leitungstrassen und Genehmigungsverfahren sowie die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange und die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen.
Sie arbeiten eigenverantwortlich und in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen im
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) sucht für das Naturschutzamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, möglichst zum 01.12.2026, einen Sachbearbeiter (m/w/d) - Eingriffsregelung (EG 11 TVöD) in Teilzeit am Standort Rotenburg (Wümme).
Das Naturschutzamt mit seinen aktuell 24 Mitarbeitenden besteht aus den Bereichen Verwaltung, Eingriffsregelung und dem flächenbezogenen Naturschutz. Es werden etwa 3.500 ha Naturschutzfläche betreut und gepflegt. Der Bereich der Eingriffsregelung besteht derzeit aus acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Aufgaben sind auch mit regelmäßigen Außendiensttätigkeiten verbunden.
Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung, bei der Planfeststellung von Leitungstrassen für Strom und Gas sowie im Zuge der Genehmigungen nach Bahn-, Wasser- und Bergrecht werden von Ihnen unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Belangen erarbeitet.
Auch bei Einzelvorhaben im Außenbereich erarbeiten Sie Stellungnahmen für Bauvorhaben gemäß § 35 BauGB, für Genehmigungsverfahren für Vorhaben nach Straßenrecht (v.a. Radwegebau) und für Maßnahmen der Städte und Gemeinden zur Herstellung des Benehmens nach § 17 Abs. 1 BNatSchG.
In diesem Zusammenhang erteilen Sie naturschutzrechtliche Genehmigungen gem. § 44 BNatSchG (spezieller Artenschutz), § 30 BNatSchG (gesetzlicher Biotopschutz) bzw. Verbote gemäß den landkreiseigenen Schutzgebietsverordnungen.
Die naturschutzrechtlichen Belange des UVPG werden von Ihnen geprüft und notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt und deren Einhaltung kontrolliert.
Das Kompensationsmaßnahmenkataster (inkl. Ökokonten) wird von Ihnen gepflegt.
Sie haben ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium der Fachrichtung Landespflege, Umweltplanung, Landschaftsplanung, Landschaftsökologie, Biologie, Geographie oder Agrarwissenschaften. Wünschenswert wären darüber hinaus Kenntnisse der heimischen Fauna sowie Rechtsanwendungskenntnisse des Verwaltungsrechts und Grundkenntnisse im Umgang mit Geoinformationssystemen. Sie schätzen die Zusammenarbeit mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Naturschutzamt, nehmen Ihre Aufgaben aber in eigener Verantwortung wahr und sind selbstständiges Arbeiten gewohnt. Die Ergebnisse Ihrer Arbeit können auch zu nachteiligen Ergebnissen führen. Soweit es rechtlich erforderlich ist, scheuen Sie sich daher nicht, auch Entscheidungen zu treffen, die negative Folgen für Einzelne oder Unternehmen haben können und übernehmen die Verantwortung für diese. Dabei achten Sie darauf, Sachverhalte zu erläutern und die Entscheidungen immer adressatengerecht zu vermitteln und für Verständnis zu werben. Zu Ihren Kommunikationspartnern gehören neben Unternehmen und Privatpersonen auch andere behördliche Institutionen oder Ämter im Haus. Aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Gesprächen und Verhandlungen, die zu führen sind, können Sie überzeugend argumentieren, zwischen verschiedenen Interessengruppen vermitteln und flexibel auf diese Gesprächssituationen reagieren. Sie verfügen über die Fahrerlaubnis der Klasse B, um Ihre Außentermine wahrnehmen zu können.