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Ein engagiertes Amt für Migration sucht eine motivierte Fachkraft mit einem Hochschulabschluss in Public Management oder einem ähnlichen Bereich. In dieser spannenden Position sind Sie für die Erteilung von Duldungen und Aufenthaltserlaubnissen verantwortlich und prüfen Anträge auf Aufenthaltserlaubnis. Ihre Rolle erfordert umfassende Kenntnisse im Asyl- und Verwaltungsrecht sowie hervorragende Deutschkenntnisse. Sie arbeiten in einem modernen Büro mit flexiblen Arbeitszeiten und genießen zahlreiche Vorteile, darunter 30 Tage Urlaub pro Jahr. Wenn Sie eine Leidenschaft für die Arbeit mit Menschen und rechtliche Fragestellungen haben, ist dies die perfekte Gelegenheit für Sie.
Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration
Das Amt für Migration ist ein Amt der Behörde für Inneres und Sport, welches kaum vielfältiger sein könnte: Wir erfüllen die Aufgaben der zentralen Ausländerbehörde, ahnden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, regeln Passangelegenheiten und nehmen Einbürgerungen vor. Unser Amt unterliegt dem ständigen gesellschaftlichen und politischen Wandel, dessen Anforderungen wir uns gemeinsam mit Ihnen stellen wollen.
Die Abteilung für Ausländerangelegenheiten ist hamburgweit zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Belange von ausländischen Staatsangehörigen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Das Referat „Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ betreut Personen im laufenden Asylverfahren sowie Ausreisepflichtige, denen gegenwärtig kein Aufenthaltsrecht zusteht. Hierbei werden Entscheidungen darüber getroffen, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann oder die Rückführung vorbereitet werden muss. Im Sachgebiet "Risikopersonen/Straftäter und GERAS" wird der Fokus auf Straftäter bzw. Straftäterinnen bzw. Personen, die im besonderen Maße strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, gesetzt.
Voraussetzung für die Übernahme der Tätigkeit ist das unbedenkliche Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung (SDÜ 2) nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, müssen Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt.
Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an einer Hospitation haben und den Aufgabenbereich in der Praxis kennenlernen möchten! Wenden Sie sich dafür an die Ansprechpartnerin für fachliche Fragen.
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).