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Die Gemeinde Vaterstetten sucht eine/n Sachbearbeiter/in Bauordnung (m/w/d) zur Verstärkung des Bauamts. Sie beraten Bauherren, Architekten und Bauwillige, prüfen Zulässigkeiten, erteilen Genehmigungen und führen bauaufsichtliche Maßnahmen durch.
Es wird Wert gelegt auf fundierte Kenntnisse im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie mehrjährige Praxiserfahrung. Die Stelle bietet Homeoffice-Optionen, eine unbefristete Anstellung und gute tarifliche Bezahlung.
DieGemeinde Vaterstettenist mit rd. 26.500 Einwohnern eine dynamisch wachsende Gemeinde im Ballungsraum von München (S-Bahnlinien S 4/S 6 München-Ebersberg) und nicht weit vom Voralpenland. Das Gemeindegebiet weist in den Hauptorten Vaterstetten und Baldham städtische Strukturen, in den zugehörigen dörflichen Ortsteilen eine ländliche Prägung auf. Die Gemeinde verfügt über eine hervorragende soziale Infrastruktur.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Der kreisangehörigen Gemeinde Vaterstetten wurden im Jahr 2001 die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Sie ist damit zuständig, selbst Baugenehmigungen zu erteilen. Am 01.11.2024 wurde der digitale Bauantrag eingeführt. Für dieses Tätigkeitsfeld suchen wir eine engagierte personelle Verstärkung für unser erfahrenes Team.
bis zum 12.11.2026
Weitere Informationen erhalten Sie von der Leiterin des Bauamts Frau Littke, unter der Telefonnummer 08106/383-600
Die Gemeinde Vaterstetten fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Kirchenzugehörigkeit, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.
Auf eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wird aus Kostengründen verzichtet. Wir empfehlen daher eine Bewerbung über unser Bewerberportal, dies gewährleistet eine zügige und datenschutzkonforme Bearbeitung Ihrer Bewerbung. Wir möchten Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass wir als Einrichtung des öffentlichen Dienstes für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen keine Reisekosten erstatten können. Wir weisen Sie schon jetzt darauf hin, dass das Auswahlverfahren etwas Zeit beanspruchen kann.