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Stiftung Sächsische Gedenkstätten – Erinnerungsort Torgau sucht zum 1. Januar 2027 eine/n Referent/in (m/w/d) für Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Sie entwickeln neue Vermittlungsangebote, erstellen digitale Bildungsmaterialien und führen Gedenkstättenpädagogik für unterschiedliche Zielgruppen durch. Sie konzipieren Fortbildungen, arbeiten mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, betreuen öffentliche Veranstaltungen sowie Presse- und Online-Kommunikation.
Mit den beiden Militärgefängnissen „Fort Zinna“ und „Brückenkopf“ sowie dem Reichskriegsgericht entwickelte sich Torgau während des Zweiten Weltkrieges zum Zentrum der nationalsozialistischen Militärjustiz und ihres Strafvollzugs im besetzten Europa. In Torgau waren auch Deserteure, Befehlsverweigerer und Angehörige des Widerstands in Haft. Nach dem Ende des Krieges richtete die sowjetische Geheimpolizei in Torgau die beiden sowjetischen Speziallager Nr. 8 und Nr. 10 ein. In den Lagern waren Deutsche und Sowjetbürger eingesperrt, die zum Teil von sowjetischen Militärtribunalen verurteilt waren. Die DDR-Volkspolizei nutzte das Gefängnis „Fort Zinna“ bis 1990 für den Strafvollzug. Auch politische Gefangene waren hier inhaftiert. Bis 1975 war in Torgau zudem ein Jugendgefängnis eingerichtet.
An die Geschichte dieses Ortes mit seiner vielschichtigen Vergangenheit und mit seinen unterschiedlichen Verfolgungskontexten erinnert der Erinnerungsort Torgau als Arbeitsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Im Mittelpunkt der Arbeit des Erinnerungsortes Torgau stehen die Aufarbeitung der Justizverbrechen in den Diktaturen und die Würdigung des mutigen Handelns derer, die sich gegen Krieg und Diktatur stellten.
Zum 1. Januar 2027 suchen wir eine/n
für Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 11 TV-L bei einer durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (Vollzeit). Der Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet. Der Arbeitsort ist Torgau. Es gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) sowie des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.
Für nachweislich schwerbehinderte oder ihnen nachweislich gleichgestellte Bewerber/-innen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die einschlägigen Bestimmungen des SGB IX.
Bewerbungs- und Fahrtkosten können leider nicht übernommen werden.
Mit Übersendung Ihrer Bewerbung willigen Sie gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz1 lit. a) DS-GVO ausdrücklich ein, dass Ihre mit der Bewerbung übermittelten personenbezogenen Daten durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert werden. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Sie haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich per E-Mail, Fax oder Briefpost zu widerrufen. Die Löschung Ihrer Daten erfolgt generell unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
Ihre vollständigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 09.10.2026 (Datum Posteingang) per E-Mail im PDF-Format an personal@stsg.de (maximale Dateigröße des Anhangs: 10 MB).
Als Ansprechpartnerin für inhaltliche Rückfragen zum Aufgabenbereich steht Ihnen Frau Elisabeth Kohlhaas (Tel.: 03421 7739681; E-Mail: elisabeth.kohlhaas@stsg.de) gern zur Verfügung. Organisatorische Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen Frau Antje John (Tel.: 0351 46955-46; E-Mail: antje.john@stsg.de).
WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG!