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Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste in Berlin sucht eine/n Historiker:in / Kunsthistoriker:in zur fachlichen Unterstützung der Schiedsgerichte in NS-Raubgut-Verfahren. Sie führen historische Recherchen, Quellenbewertungen und Berichte durch und bereiten Termine vor.
Erwartet werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Geschichte oder Kunstgeschichte, vertiefte Kenntnisse zu Holocaust, NS-Raubgut und Restitutionspraxis sowie Erfahrungen in Provenienzforschung.
Stellenausschreibung Kennziffer: 2026-03
Bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste ist in der Schiedsstelle der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ab dem 01.10.2026 die Stelle Historiker:in / Kunsthistoriker:in unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Tätigkeitsort ist Berlin.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben mit Verwaltungsabkommen vom 26. März 2025 die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut beschlossen. Verfahren vor einem Schiedsgericht der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut dienen der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und damit der Rückgabe von oder der Findung anderer gerechter und fairer Lösungen in Bezug auf NS-Raubgut. Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste ist Trägerin der Schiedsgerichtsbarkeit und der dieser dienenden Schiedsstelle. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut hat zum 01.12.2025 ihre Arbeit aufgenommen. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg, die zum 1. Januar 2015 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist vor allem die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Hinblick auf Kulturgutverluste (insbesondere sogenanntes „NS-Raubgut“). Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie unter www.kulturgutverluste.de.
Für inhaltliche Auskünfte zur Stellenausschreibung steht Ihnen die Leiterin der Schiedsstelle der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, Julia Albrecht, unter 030julia.albrecht@schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Kosten aus Anlass des Bewerbungsverfahrens, insbesondere des Vorstellungsgesprächs (wie Reise- und Übernachtungskosten), werden nicht erstattet.