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Die Folkwang Universität der Künste sucht einen engagierten Mitarbeiter für die Entwicklung und Überwachung von Richtlinien zur Korruptionsprävention. In dieser Teilzeitstelle sind Sie für die Durchführung von Risikobewertungen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen verantwortlich. Ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft oder Wirtschaftsrecht ist erforderlich, ebenso wie ausgezeichnete analytische Fähigkeiten und Integrität. Die Vergütung erfolgt gemäß TV-L bis Entgeltgruppe 12.
Entwicklung, Implementierung und Überwachung von Richtlinien sowie Verfahren zur Korruptionsprävention.
Durchführung von Risikobewertungen im Hinblick auf Korruptionsrisiken und Entwicklung entsprechender Maßnahmen.
Untersuchung von Verdachtsfällen auf Korruption und Durchführung von internen Ermittlungen.
Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten und Vermietungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.
Erstellung von Spendenvereinbarungen und Sponsoringverträgen sowie Prüfung auf Korruptionsrisiken. Aktualisierung, Anpassung und Dokumentation der Korruptionspräventionsstrategie entsprechend neuer rechtlicher Anforderungen oder organisatorischer Veränderungen und Maßnahmen.
Unterstützung in sonstigen Rechtsangelegenheiten innerhalb des Justiziariats.
Qualifikationen:
Einstellung:
Die Vergütung erfolgt – je nach vorliegenden Voraussetzungen – bis Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit 50% der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und zunächst befristet für ein Jahr. Eine Verlängerung wird angestrebt.
Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Die Folkwang Universität der Künste strebt eine Erhöhung des Anteils an Frauen an, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht Gründe überwiegen, die in der Person eines Mitbewerbers liegen.
Die Bewerbungen von Menschen mit Behinderung bzw. diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht und werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Folkwang Universität der Künste versteht sich als familienfreundliche Hochschule und fördert Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Leben.
Hinweis zum gendersensiblen Formulieren:
Die Folkwang Universität der Künste nutzt den Gender-Stern und genderneutrale Formulierungen, um verschiedene Identitäten sprachlich einzuschließen.