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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation in Bremen sucht eine Referent:in für Innenstadtentwicklung. Die Stelle koordiniert das Großprojekt Umbau und Erweiterung – das Konzerthaus Die Glocke – und steuert externe Dienstleister sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Sie bringen mehrjährige Stadtentwicklungs-Erfahrung, Verwaltungshandeln-Kompetenz und Kenntnisse im Fördermittelwesen mit. Die Vergütung erfolgt nach TV-L E13, Einstieg ca. 4.759 € bis 5.367 € brutto/Monat.
Entgeltgruppe 13 TV-L / Besoldungsgruppe A 13
(Kennziffer: 113-4/26)
mit voller Arbeitszeit zu besetzen. Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet. Einzelheiten sind ggf. mit der Dienststelle zu vereinbaren.
Eine Besetzung der Stelle erfolgt unter dem Vorbehalt der erforderlichen Gremienbeschlüsse und der Sicherstellung einer Finanzierung.
Dem Referat 11, bestehend aus 15 Mitarbeiter:innen, obliegt die Weiterentwicklung und Wettbewerbsstärkung der Bremer Innenstadt, des Einzelhandels, der Stadtteilzentren, dem Tourismus, des Veranstaltungs-, Messe- und Kongresswesens und der dazugehörigen Infrastrukturen sowie die damit verbundene regionale, nationale und internationale Vermarktung über das Standortmarketing für die Freie Hansestadt Bremen. Diese Stelle hat insbesondere die Aufgabe, das Großprojekt „Umbau und Erweiterung – das Konzerthaus „Die Glocke““ von Seiten des Ressorts und unterstützt durch die Abschnittsleitung, über die nächsten zwei Jahre federführend zu koordinieren und zu begleiten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wirtschaft.bremen.de.
Neben den genannten Qualifikationen erwarten wir von Ihnen ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Sozialkompetenz. Sie sollten weiterhin über Kommunikations- und Organisationsgeschick, Eigeninitiative, Motivation und Verantwortungsbereitschaft verfügen und ein ausgeprägtes Interesse an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten haben.
Vergütung
Diese Stelle wird nach Entgeltgruppe 13 des TV-L mit einem Einstiegsgehalt von voraussichtlich 4.759,37 Euro bis 5.366,89 Euro brutto/Monat (abhängig von der Berufserfahrung) vergütet. Für Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen gelten die Regelungen des § 17 Abs. 4 TV-L.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Inklusion von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen wird gefördert. Wir freuen uns daher über Bewerbungen von Menschen aus diesem Personenkreis.
Schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter sowie außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerbenden begrüßen wir ausdrücklich.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Petra Staats (Tel. 0421/361 8443) und für personalrechtliche Fragen Mary-Anne Reimann (Tel. 0421/ 361 8693) zur Verfügung.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Personalreferat Zweite Schlachtpforte 3 28195 Bremen