Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Eine bedeutende Religionsgemeinschaft in Kiel sucht eine*n Referenten*in für Diakonie. Sie gestalten die Beziehung zwischen Diakonie und Kirche, arbeiten an theologischen Fragen und vertreten die Nordkirche in diakonischen Gremien. Die Stelle erfordert Engagement in rechtlichen Fragen und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten. Bewerbungsfrist bis zum 15. November 2025.
Das Landeskirchenamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referentin bzw. einen Referenten. Die zu besetzende Stelle gehört zum Pool der Referentinnen und der Referenten in den drei theologisch geleiteten Dezernaten und kann durch eine Pastorin bzw. einen Pastor besetzt werden. Die Stelle ist im Dezernat Theologie, Ökumene und Diakonie angesiedelt und hat einen Stellenumfang von 100 Prozent. Der Arbeitsort ist Kiel.
Referent*in (m/w/d) Diakonie im Dezernat Theologie, Ökumene und Diakonie im Landeskirchenamt
Wen wir brauchen
Sie übernehmen die Aufgabe einer Diakoniereferentin bzw. eines Diakoniereferenten der Landeskirche. Zu den Aufgaben gehören auf allen Ebenen die Beziehungspflege zwischen Diakonie und Kirche und die Arbeit an diakonierelevanten, theologischen und ethischen Fragestellungen.
Unsere Erwartungen
Diese Stelle wird parallel im Beschäftigungsverhältnis ausgeschrieben. Bewerberinnen und Bewerber müssen, wenn sie ordinierte Theologinnen oder Theologen sind, bereits in einem Dienstverhältnis als Pastorin bzw. Pastor zur Nordkirche stehen. Die Berufung im Pfarrdienstverhältnis erfolgt zunächst auf fünf Jahre mit einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13/A 14.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Dr. Uta Andrée (Leiterin des Dezernats Theologie, Ökumene, Diakonie), Tel. 0431 9797-800, E-Mail: uta.andree@lka.nordkirche.de.
Sie finden sich in dem genannten Profil wieder, haben Lust auf die Aufgaben und möchten bei uns arbeiten? Bewerben Sie sich bis zum 15. November 2025 direkt online.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Bitte geben Sie deshalb Ihre Schwerbehinderung in Ihrer Bewerbung an.