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Eine etablierte, unabhängige Wirtschaftskanzlei sucht einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht. In dieser spannenden Rolle beraten Sie Mandanten in komplexen rechtlichen Angelegenheiten, von Eheverträgen bis hin zu Scheidungen und elterlichen Sorgeverfahren. Die Kanzlei bietet ein familiäres Arbeitsumfeld und fördert die berufliche Entwicklung, einschließlich der Möglichkeit, Fachanwalt für Familienrecht zu werden. Wenn Sie eine Leidenschaft für rechtliche Herausforderungen haben und in einem unterstützenden Team arbeiten möchten, ist dies die ideale Gelegenheit für Sie.
Unsere Mandantin ist eine etablierte, unabhängige, nationale full-service Wirtschaftskanzlei. Über die Jahre sind sowohl das Beratungsangebot, die Anzahl der Berufsträger wie auch die Reputation stetig gewachsen.
Zu den Mandanten, zu denen zum Teil eine seit Jahrzehnten andauernde Beziehung besteht, gehören sowohl mittelständische als auch internationale Unternehmen aller Branchen. Daneben betreut man gleichermaßen Privatpersonen - oft Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Unternehmungen bereits in der Beratung sind.
Man legt großen Wert darauf, dass die Anwälte der Kanzlei keine Theoretiker sind, sondern stets die pragmatische und effiziente unternehmerische Lösung im Blick haben, für deren juristische Absicherung die Berater sich stark (mit)verantwortlich fühlen.
Obwohl eine Tätigkeit auch in einem weiteren Schwerpunktbereich möglich ist, so liegt der Hauptaugenmerk auf dem Familienrecht. Der Tätigkeitsbereich arbeitet sehr eng mit den Kollegen und Kolleginnen aus dem Bereich Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Testament zusammen:
Bei entsprechender Berufserfahrung besteht die Möglichkeit zur Übernahme des familienrechtlichen Dezernates. Soweit eine Qualifikation als Fachanwalt / Fachanwältin für Familienrecht noch nicht vorliegt, wird die Kanzlei den Bewerbern / die Bewerberin bei der zeitnahen Erlangung des Titels entsprechend unterstützen.
Die Kanzlei besticht durch den fast familiären Zusammenhalt. Die Philosophie ist, dass grundsätzlich jedem Kollegen / jeder Kollegin bei Bewährung die Aufnahme in die Partnerschaft ermöglicht wird, es gibt kein Up-or-Out Prinzip.