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Ein Unternehmen im Bereich Baufinanzierung sucht motivierte Quereinsteiger, die bereit sind, die Sachkunde nach §34i zu erwerben. Interessierte Personen können ihre Unterlagen hinterlegen, um bei zukünftigen Möglichkeiten berücksichtigt zu werden. Die Position erfordert vertriebliches Talent und echtes Interesse an der Branche. Es werden Einblicke in die Arbeitsweise angeboten und ein schneller Kontakt bei passenden Entwicklungen garantiert.
Du überzeugst mit Persönlichkeit und Vertriebsenergie – aber die Sachkunde nach §34i fehlt noch? Kein Grund, den Kontakt abbrechen zu lassen. Wir sehen Dein Potenzial und Deine Motivation! Bleib mit uns in Verbindung – gemeinsam finden wir den passenden Einstieg, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was wir Dir bieten:
Was Du mitbringst:
So geht es weiter:
Auch wenn es aktuell noch nicht passt, möchten wir Dein Profil nicht verlieren. Hinterlege uns deine Unterlagen bei uns, damit wir bei passenden Chancen schnell wieder auf Dich zukommen können.
*Was bedeutet der Sachkundenachweis nach §34i GewO?
Der Sachkundenachweis gemäß §34i der Gewerbeordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um Baufinanzierungen in Deutschland zu vermitteln. Mit dem Nachweis – z.B. durch eine IHK-Prüfung oder eine passende Ausbildung – wird sichergestellt, dass Du Kund:innen fachlich fundiert beraten kannst.