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Eine etablierte Einrichtung im Maßregelvollzug sucht einen Psychologen oder Psychologischen Psychotherapeuten. In dieser spannenden Rolle unterstützen Sie Menschen in besonderen Lebenssituationen und arbeiten an der Weiterentwicklung der Therapiekonzeption. Sie profitieren von einer attraktiven Vergütung, flexiblen Arbeitszeiten und umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Wenn Sie eine wertschätzende Grundeinstellung haben und an einer vielfältigen Tätigkeit interessiert sind, ist dies die ideale Gelegenheit für Sie, Ihre Fähigkeiten einzubringen und einen positiven Einfluss auf das Leben der Menschen zu nehmen.
Salus gGmbH Maßregelvollzug Uchtspringe
Im Maßregelvollzugszentrum Sachsen-Anhalt, Maßregelvollzug Uchtspringe, suchen wir zum 01. Juli 2025 einen
Psychologen (m/w/d) (Diplom- oder Masterabschluss) oder Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d)
(Vollzeit/38,5 Wochenstunden, unbefristet)
Unter dem Dach der Salus Altmark Holding gGmbH unterstützen und bestärken wir Menschen in besonderen Lebenssituationen - von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter. Mit den Professionen und Einrichtungen der Altmark-Klinikum GmbH sowie der Salus gGmbH werden verschiedene Kompetenzen und Kräfte gebündelt. An insgesamt 17 Standorten in Sachsen-Anhalt wird mit medizinisch-therapeutischen, pflegerischen, pädagogischen, arbeitsfördernd-integrativen Angeboten ein vielfältiges Leistungsspektrum abgesichert.
Der Maßregelvollzug in Uchtspringe hat derzeit insgesamt 326 Plätze, 116 davon werden in der Außenstelle Lochow geführt. Hohe baulich-technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen nach innen und außen gewährleisten in Verbindung mit der therapeutischen Arbeit, dass die Einrichtung ihrem anspruchsvollen gesellschaftlichen Auftrag gerecht werden kann. Ziel ist es, die untergebrachte Person so weit wie möglich zu heilen oder deren Zustand so weit zu bessern, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt und in die Gesellschaft reintegriert werden kann.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Hinweis: Vor Arbeitsbeginn ist ein Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) bei einer Behörde vorzulegen.