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Professur für Öffentliches Recht

Staatsministerium Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Vor Ort

EUR 50.000 - 70.000

Vollzeit

Vor 17 Tagen

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Zusammenfassung

An einer renommierten Hochschule in Baden-Württemberg wird eine Professur für Öffentliches Recht ausgeschrieben. Diese spannende Position bietet die Möglichkeit, das Öffentliche Recht in Lehre und Forschung zu vertreten und aktiv an der Weiterentwicklung des Studiengangs mitzuwirken. Bewerber sollten über fundierte Kenntnisse im Öffentlichen Recht sowie einschlägige berufspraktische Erfahrungen verfügen. Die Stelle bietet ein offenes Umfeld mit vielen Möglichkeiten der Selbstverwirklichung und die Aussicht auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit. Ein motiviertes und kollegiales Team erwartet Sie, das den interdisziplinären Austausch fördert.

Leistungen

Verbeamtung auf Lebenszeit nach drei Jahren
Städtische Kindertagesstätte auf dem Campus
JobTicket BW
JobBike BW
Barrierefreier Arbeitsplatz

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium und pädagogische Eignung erforderlich.
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit durch Promotion nachzuweisen.

Aufgaben

  • Vertretung des Öffentlichen Rechts in Lehre und Forschung.
  • Übernahme von Betreuungs- und Prüfungstätigkeiten.

Kenntnisse

Öffentliches Recht
Staatsrecht
Verfassungsrecht
Europarecht
Polizeirecht
Versammlungsrecht
Ausländerrecht
Hochschuldidaktik

Ausbildung

Erstes juristisches Staatsexamen
Zweites juristisches Staatsexamen
Promotion

Jobbeschreibung

An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ist in der Fakultät III (Rechtswissenschaften) baldmöglichst folgende Stelle zu besetzen:

Professur für Öffentliches Recht

(Besoldungsgruppe W2)

Ihre Aufgaben:

  • Vertretung des Öffentlichen Rechts (insbesondere Staats- und Verfassungs-, Europa-, Polizei-, Versammlungs- und Ausländerrecht sowie Öffentliches Dienstrecht) in Lehre und Forschung
  • Bereitschaft bei Bedarf auch in anderen Rechtsfächern zu lehren (insbesondere im Eingriffsrecht)
  • Übernahme von Betreuungs- und Prüfungstätigkeiten
  • Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an der Hochschulselbstverwaltung und an der Weiterentwicklung des Studiengangs

Bewerben können sich nach § 47 LHG BW Personen mit:

  • abgeschlossenem Hochschulstudium
  • pädagogischer Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist
  • besonderer Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion)
  • besonderen Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden in einer mind. fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mind. drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen

Ansprechpartner: Prof. Dr. Sven Kaltenbach Prodekan der Fakultät III, 07720/309-4301

Bei Fragen zur Gleichstellung: Prof. Dr. Annina Baumgartner, 07720/309-4362

Was erwartet wird:

  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“
  • Promotion in der Regel mindestens mit „magna cum laude“
  • fundierte Kenntnisse im Öffentlichen Recht
  • einschlägige berufspraktische Erfahrung
  • Interesse am kollegialen und interdisziplinären Austausch

Von Vorteil sind:

  • einschlägige Erfahrungen in der Lehre
  • neben der Promotion zusätzliche wissenschaftliche Leistungen

Viele gute Gründe sprechen für Ihre Bewerbung:

  • ein offenes Umfeld mit vielen Möglichkeiten der Selbstverwirklichung in Lehre und Forschung
  • eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten und kollegialen, zunehmend inklusiven Umfeld
  • die Möglichkeit der Verbeamtung auf Lebenszeit nach drei Jahren
  • eine städtische Kindertagesstätte auf dem Campus
  • ein sicherer, barrierefreier Arbeitsplatz
  • Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW sowie dem JobBike BW

Die Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier .

Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, im Rahmen ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung erfahren soll.

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