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Professur für Berufsethik

Staatsministerium Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Vor Ort

EUR 50.000 - 80.000

Vollzeit

Vor 16 Tagen

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Zusammenfassung

Ein innovatives Bildungsinstitut sucht einen Professor für Berufsethik, um die nächste Generation von Polizeibeamten auszubilden. Diese verantwortungsvolle Position umfasst die Lehre im Bachelor-Studiengang, die Betreuung von Studierenden und die Mitwirkung an Prüfungen. Sie bringen fundierte Kenntnisse in berufsbezogener Ethik mit und haben praktische Erfahrungen in der Ethikdidaktik. In einem motivierten Team erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit zur Lebenszeitprofessur. Nutzen Sie die Chance, Ihre Expertise in einem dynamischen Umfeld einzubringen und die Zukunft der Polizeiausbildung aktiv mitzugestalten.

Leistungen

Zugang zu städtischer Kindertagesstätte
JobTicket BW
JobBike BW
Sicherer, barrierefreier Arbeitsplatz
Verantwortungsvolle Tätigkeit

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Philosophie oder Theologie.
  • Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in relevantem Bereich.

Aufgaben

  • Lehre im Fach Berufsethik im Bachelor-Studiengang.
  • Mitwirkung an Prüfungen und Betreuung von Bachelorarbeiten.

Kenntnisse

Berufsethik
Pädagogische Eignung
Interkulturelle Kompetenz
Politische Philosophie
Rechtsphilosophie

Ausbildung

Hochschulstudium in Philosophie oder Theologie
Promotion

Jobbeschreibung

Stellenbeschreibung: Professor (Besoldungsgruppe W2), Kennziffer: 2025-019

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) bereitet Studierende im Rahmen des Bachelorstudiums auf Tätigkeiten in der Schutz- oder Kriminalpolizei des Landes Baden-Württemberg vor. Neben Bachelor-Studiengängen ist die HfPolBW am Masterstudiengang „Public Administration – Police Management“ beteiligt. Derzeit studieren mehr als 2100 Personen an der Hochschule.

Ihre Aufgaben:
  • Lehre im Fach Berufsethik im Bachelor-Studiengang „Polizeivollzugsdienst“
  • Mitwirkung an Prüfungen und Betreuung von Bachelorarbeiten
  • Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung der Hochschule
  • Eigene Forschungsvorhaben im Bereich polizeiliche Berufsethik sind willkommen
Voraussetzungen:

Nach § 47 LHG BW können sich bewerben:

  • Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium (z.B. Magister, Diplom, Staatsexamen, Master) in Philosophie oder Theologie mit pädagogischer Eignung und Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, meist durch eine Promotion nachgewiesen
  • Personen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in einem relevanten Bereich, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
  • Nachweis der pädagogischen Eignung durch eine Probevorlesung
Gesuchte Qualifikationen:
  • Fundierte Kenntnisse in anwendungs- und berufsbezogener Ethik sowie praktische Erfahrung in Ethikdidaktik
  • Kenntnisse in einem der folgenden Bereiche:
  • Politische oder Rechtsphilosophie
  • Umgang mit Menschen in existenziellen Grenzsituationen (z.B. Tod, Trauer)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Berufspraktische Erfahrungen
Vorteilhafte Erfahrungen:

Berufspraktische Erfahrungen, z.B. in der Zusammenarbeit mit Einsatzkräften wie Polizei, Militär, Rettungsdiensten, Feuerwehr, THW oder psychosozialer Notfallversorgung.

Ihre Vorteile bei uns:
  • Verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Erste Berufung auf eine Professur: Anstellung zunächst auf Probe, bei Bewährung auf Lebenszeit
  • Zugang zu einer städtischen Kindertagesstätte auf dem Campus
  • Sicherer, barrierefreier Arbeitsplatz
  • Unterstützung Ihrer Mobilität durch das JobTicket BW und das JobBike BW

Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie hier.

Wir fördern die Gleichstellung und ermutigen insbesondere Frauen zur Bewerbung. Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit ausgeschrieben, kann aber auch teilbar sein.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber können ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Bewerbungsverfahren angeben, um eine besondere Berücksichtigung zu ermöglichen.

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