Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erhöhe deine Chancen auf ein Interview
Erstelle einen auf die Position zugeschnittenen Lebenslauf, um deine Erfolgsquote zu erhöhen.
Eine führende Hochschule in Deutschland sucht eine kompetente Persönlichkeit als Hochschullehrer für die Fachgebiete Bauingenieurwesen und Verkehrswesen. Die Position umfasst das Unterrichten in verschiedenen Studiengängen, die Entwicklung von Lehrveranstaltungen und die aktive Mitwirkung in der Forschung. Aktive Teilnahme an Projekten und die Möglichkeit, internationale Vorlesungen zu halten, sind wesentliche Aspekte der Rolle.
Aufgaben:
Gestaltung und Durchführung von Lehrveranstaltungen in den Fachgebieten Landverkehrswege, Verkehrsplanung, Integrales Bauen (BIM) und Projektmanagement; Sie unterrichten dabei vorrangig in den Studiengängen Bauingenieurwesen sowie Holzbau und Ausbau
Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und in der Weiterbildung
Bereitschaft, im zeitlichen Umfang von circa einem Tag pro Woche in der Forschung tätig zu werden
Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen Grundlagenfächer des Bauingenieurwesens (z. B. Vermessungskunde) sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika.
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Bauingenieurwesen oder Verkehrswesen (Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.)
Einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Verkehrsinfrastrukturplanung
Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
Didaktische und pädagogische Eignung
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss - davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde