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Das Land Mecklenburg-Vorpommern sucht eine Proberichterin bzw. einen Proberichter für Schwerin. In dieser verantwortungsvollen Position entscheiden Sie über verschiedene rechtliche Angelegenheiten und vertreten die Justiz im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neben einem sicheren Arbeitsplatz erwarten Sie hervorragende Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten, um eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu gewährleisten.
Land Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, Germany
Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Sie sind nur Recht und Gesetz unterworfen und entscheiden in zivil-, straf-, sozial-, finanz-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Typische Aufgaben sind:
Richter*innen
Staatsanwält*innen
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Ihren - schriftlich oder online - eingereichten Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte bei:
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird Ihre Bewerbung, die die genannten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, in ein hier geführtes Verzeichnis aller zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Dies wird Ihnen mitgeteilt. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch kann sehr kurzfristig erfolgen, wenn Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen auch unter Berücksichtigung des übrigen Bewerberfeldes die Einstellung als möglich erscheinen lassen und ein dringender Personalbedarf abzudecken ist.
Das Vorstellungsgespräch findet im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz statt. Auf der Grundlage eines ca. sechzigminütigen strukturierten Einstellungsinterviews wird entschieden, wer als Richterin oder Richter auf Probe eingestellt wird. Das Einstellungsinterview dient insbesondere der Prüfung der in § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ausdrücklich als weitere Befähigung geforderten "sozialen Kompetenz".
Wir danken für Ihr Verständnis, dass postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Behördenführungszeugnis) gefordert.