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Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn sucht Personalmitarbeiter/innen für den Bereich Personalmanagement. Die Position erfordert eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich und bietet ein verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld mit attraktiven Vergütungen und zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Zudem wird Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelegt, unterstützt durch flexible Arbeitszeiten und mobile Arbeitsoptionen.
Bundeszentralamt für Steuern
Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.
Für den Einsatz am Dienstsitz in Bonn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.
Für den Einsatz am Dienstsitz in Bonn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Personalmitarbeiter/innen (w/m/d)für eine Tätigkeit im Aufgabenbereich „Personalmanagement“.
Die zu besetzenden Dienstposten sind nach der Besoldungsgruppe A 9m bzw. die Arbeitsplätze nach der Entgeltgruppe 8 TVöD (Bund) bewertet und sind grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
oder
Sie passen zu uns, wenn Sie
Für uns zählen Ihre Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede/jeder – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.
Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an. Zudem haben wir uns das Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation gemäß der Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt.
JBRP1_DE