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Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein bietet eine Stelle als Organisationssachbearbeitung (m/w/d) in Neumünster. Die Aufgaben umfassen die Beratung und Unterstützung in allen Organisationsfragen sowie die Durchführung von Prozessoptimierungen. Als idealer Bewerber bringen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Kenntnisse in der Organisationslehre mit. Flexible Arbeitszeiten, ein kollegiales Umfeld und Weiterbildungsmöglichkeiten runden das Angebot ab.
Land Schleswig Holstein
neumünster, Germany
Öffentliche Stellenausschreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 „Zentrale Dienste“ am Standort Neumünster die Stelle als
Organisationssachbearbeitung (m/w/d) im Dezernat 14 „Organisations-, Daten- und Qualitätsmanagement“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit“.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Zudem sind wünschenswert:
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem.
§ 14 Absatz 1 bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden.
Darüber hinaus bieten wir: