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Eine spannende Ausbildung in der Zollverwaltung erwartet Sie in Oldenburg. Diese Position bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem dynamischen Umfeld zu arbeiten und Ihre Fähigkeiten in einem wichtigen öffentlichen Dienst zu entwickeln. Sie werden Teil eines Teams, das sich für die berufliche Gleichstellung und Inklusion einsetzt. Die Zollverwaltung legt Wert auf Vielfalt und fördert aktiv die Bewerbung von Frauen und Menschen mit Behinderungen. Wenn Sie Interesse an einem verantwortungsvollen Job haben und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten möchten, ist dies die perfekte Gelegenheit für Sie.
Bundesrechnungshof
Oldenburg, Germany
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Ausbildung in der Zollverwaltung interessieren.
Bitte erfassen Sie bei der Registrierung im „Karriereportal der Bundesverwaltung“ bereits möglichst umfassend Ihre persönlichen Daten oder ergänzen Sie dies möglichst zeitnah, da der elektronische Bewerbungsprozess auch auf diese Informationen zurückgreift.
Bewerbungsverfahren
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen im pdf-Format bei:
Hinweis: Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter/innen vorlegen. Ein Formular hierfür finden Sie auf der Seite www.zoll.de > Karriere > Ausbildung und Studium > Zollausbildung > Mittlerer Dienst > Bewerbungsverfahren oder gleich unter dem folgenden Link
(https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Der-Zoll/onlinebewerbung_einverstaendniserklaerung_datenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=10)
Die Zollverwaltung fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte Menschen sind in der Zollverwaltung willkommen. Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Inklusion für eine behindertengerechte Beschäftigung umzusetzen. Von schwerbehinderten Menschen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Wegen der möglichen Gewährung von Nachteilsausgleichen werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, die Schwerbehinderung anzuzeigen.
Bei gleicher Eignung werden Frauen und schwerbehinderte Menschen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen bevorzugt eingestellt.