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Eine gemeinnützige Organisation in Köln sucht Mitarbeiter für Nachtbereitschaften zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Die Stelle umfasst die Unterstützung in der Nacht, einschließlich einfacher pflegerischer Tätigkeiten. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich. Die Vergütung beträgt 78 € pro Nacht, steuerfrei bis zu 3.000 Euro jährlich.
Einleitung Der miteinander leben e.V. sucht für seine Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Nachtbereitschaften auf Übungsleiterpauschale. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht unbedingt erforderlich.
Bei der Tätigkeit geht es um die Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Nacht; so können auch einfache pflegerische Tätigkeiten erforderlich sein.
Es braucht keine fachliche Qualifikation. Es erfolgt eine ausführliche Einarbeitung. Wir wünschen uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern offen, freundlich und zugewandt sind.
Unter der Übungsleiterpauschale versteht man eine Vergünstigung nach § 3 Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes. Nebenberufliche Einnahmen sind bis zu einer Höhe von jährlich 3.000 Euro steuerfrei, wenn eine nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts vorliegt.
Die Einsatzzeiten umfassen den Zeitraum zwischen 21:30 – 6:30 Uhr. Die Vergütung erfolgt pauschal 78 € pro Nacht.