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Eine staatliche Behörde in Baden-Württemberg sucht einen Mitarbeiter im Bereich der Ausstellungswerkstatt. Als Elektroniker installieren Sie elektrische Anlagen für Ausstellungen und Messen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung sowie Flexibilität und Teamfähigkeit. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit in teilbarer Form. Attraktive Arbeitsbedingungen und vielfältige Fortbildungsangebote werden angeboten.
Im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist in der Abteilung 1 (Personal, Organisation, Haushalt, Recht, Informationstechnik, Ordensangelegenheiten, Haus der Wirtschaft BW) im Referat 16 (Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg) zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Arbeitsplatz zu besetzen:
(unbefristete Einstellung in Entgeltgruppe 7 TV-L, 100% in grundsätzlich teilbarer Vollzeit)
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ist verantwortlich für die Wirtschaftspolitik des Landes. Bei uns arbeiten über 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Hauptsitz befindet sich im Neuen Schloss. Zu unserem Aufgabenbereich gehören unter anderem die Förderung der Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, sowie der wirtschaftsnahen Forschung. Unsere Aufgaben sind global bis regional. Wir bringen den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg international voran und kümmern uns zugleich um den Handwerksbetrieb vor der Tür.
Eine Änderung der Aufgabenbereiche bleibt vorbehalten.
Eingruppierung im Arbeitnehmerverhältnis in Entgeltgruppe 7 TV-L.
Strukturierte Einarbeitung mit Patensystem
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Flexible Arbeitszeiten und familien-freundliche Arbeitszeitmodelle
Attraktive Regelung für mobiles Arbeiten
Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW
Umfangreiches Fortbildungsangebot
Umfassendes Gesundheitsmanagement
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben, Lebenslauf, Kopien der Schul-, und Arbeitszeugnisse, dienstliche Beurteilungen, Fortbildungsnachweise, ggfs. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung etc.) bis zum