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Eine führende Hochschule in Nordrhein-Westfalen sucht eine*n Mitarbeiter*in für die Entwicklung und Koordination des elektronischen Prüfens. Sie beraten Lehrende, unterstützen bei Prüfungen und bringen Ihre Erfahrung im Hochschulbereich ein. Die Stelle bietet Gestaltungsspielräume in einem dynamischen Umfeld, ist auf 2 Jahre befristet und sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich.
Hochschule Hamm-Lippstadt
Die 2009 gegründete staatliche Hochschule Hamm-Lippstadt steht für interdisziplinär ausgerichtete Studiengänge mit klarer Orientierung auf aktuelle und künftige Anforderungen des Marktes. Wir bieten Studiengänge aus den Bereichen Wirtschaft, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Praxisbezug, Kreativität, Offenheit, Toleranz und Teamorientierung sind unser Anspruch in Forschung, Lehre und Organisation.
Wir leben Modernität in allen Bereichen und freuen uns auf exzellente Köpfe und engagierte Kolleginnen und Kollegen, die im Team einer innovativen Hochschule – mitten in Nordrhein-Westfalen – mitarbeiten wollen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen wir in der Stabsstelle für Digitalisierung und Wissensmanagement die Stelle als
Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Entwicklung und Koordination des elektronischen Prüfens
Wir suchen Bewerber*innen, die die vielfältigen Aufgaben und außergewöhnlichen Herausforderungen an einer Hochschule mit viel Engagement und Motivation angehen und auch in Stresssituationen den Überblick behalten.
Der Dienstort ist entweder Hamm oder Lippstadt. Regelungen zum Homeoffice sind an der Hochschule vorhanden. Die auf 2 Jahre befristete Vollzeitstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Stellenbesetzungen sind grundsätzlich auch in Teilzeit möglich, sofern nicht im Einzelfall dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Hochschule hat sich zum Ziel gesetzt, die berufliche Zukunft von Frauen zu fördern und fordert entsprechend qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.
Das Stellenangebot richtet sich gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ausschließlich an Bewerber*innen, die bislang in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule Hamm-Lippstadt stehen oder gestanden haben.