Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Das Universitätsklinikum Düsseldorf sucht eine*n Mitarbeiter*in im Bereich Qualitätsmanagement für das Koordinierungszentrum für klinische Studien, um die Planung und Durchführung von klinischen Studien zu unterstützen. Der Bewerber sollte ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie Erfahrungen im Qualitätsmanagement mitbringen. Flexible Arbeitszeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten.
Universitätsklinikum Düsseldorf
düsseldorf, Germany
Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) ist das größte Krankenhaus in der Landeshauptstadt und eines der wichtigsten medizinischen Zentren in NRW. Die 9.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in UKD und Tochterfirmen setzen sich dafür ein, dass jährlich über 45.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt und 270.000 ambulant versorgt werden können. Das UKD steht für internationale Spitzenleistungen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre, sowie für innovative und sichere Diagnostik, Therapie und Prävention. Patientinnen und Patienten profitieren von der intensiven interdisziplinären Zusammenarbeit der 60 Kliniken und Institute. Die besondere Stärke der Uniklinik ist die enge Verzahnung von Klinik und Forschung zur sicheren Anwendung neuer Methoden. Am UKD entsteht die Medizin von morgen. Jeden Tag.
Das Koordinierungszentrum für klinische Studien Düsseldorf (KKSD) sucht ab dem 01.06.2025 eine/einen
Mitarbeiter*in im Bereich Qualitätsmanagement/ Sponsorenschaft (m/w/d)
in Vollzeit, befristet
Das KKSD ist eine Betriebseinheit der Medizinischen Fakultät. Das Institut unterstützt die Planung, Durchführung und Auswertung von klinischen Studien im Arzneimittel- und Medizinprodukte-Bereich sowie im Rahmen des ärztlichen Berufsrechts. Es hat den Auftrag, unter der Gesamtverantwortung der Universität deren Sponsorpflichten wahrzunehmen.
Die Anstellung ist befristet bis zum 05.09.2025 wegen Mutterschutzfrist der Stelleninhaberin. Bei Inanspruchnahme der Elternzeit verlängert sich das Arbeitsverhältnis entsprechend (§14 Abs. 1 Satz 2 Nr.3 TzBfG).
Was bringen Sie zusätzlich mit?