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Ein zukunftsorientiertes Schulverwaltungsamt in Stuttgart sucht einen engagierten Mitarbeiter im Bereich Grundsatz und Recht. In dieser Teilzeitstelle sind Sie verantwortlich für die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen und die Erstellung von Richtlinien. Sie tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Schullandschaft zu schaffen. Freuen Sie sich auf flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit von Homeoffice und zahlreiche Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Diese Rolle bietet Ihnen die Chance, aktiv an der Gestaltung der Bildungslandschaft in Stuttgart mitzuwirken.
Wir suchen Sie für das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (50 %) und unbefristet zu besetzen.
Das Schulverwaltungsamt erfüllt mit über 1.000 Mitarbeitenden sämtliche Schulträgeraufgaben für über 150 städtische Schulen aller Arten. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Stuttgarter Schullandschaft und sorgen für ein qualitativ hochwertiges Schulangebot. Selbständig und eigenverantwortlich übernehmen Sie die Bearbeitung unterschiedlichster Grundsatzthemen für das gesamte Schulverwaltungsamt.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Sibylle Weik unter 0711 216-88263 oder sibylle.weik@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Birgit Borell unter 0711 216-88331 oder birgit.borell@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unterwww.stuttgart.de/karriere .
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.05.2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter www.stuttgart.de/jobs . Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 40I/0022/2025 an das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hauptstätter Str. 79, 70178 Stuttgart senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.