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Mitarbeiter in der Hausverwaltung (m/w/d) Maler und Lackierer/Schreiner

Bayerisches Staatsministerium des Innern

München

Vor Ort

EUR 40.000 - 60.000

Teilzeit

Gestern
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Zusammenfassung

Eine Regierungsbehörde in Bayern sucht einen gewissenhaften Facharbeiter (m/w/d) für Maler- und Schreinerarbeiten. Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung der Haustechnik und die Zusammenarbeit mit externen Firmen. Bieten einen sicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten. Abgeschlossene Berufsausbildung ist erforderlich.

Leistungen

Modern und krisensicherer Arbeitsplatz
30 Tage Erholungsurlaub
Flexible Arbeitszeiten
Attraktives Gesundheitsmanagement
Betriebliche Altersvorsorge

Qualifikationen

  • Erfahrung in der Planung und Durchführung von Maler- und Schreinerarbeiten.
  • Fähigkeit zur Unterstützung der Haustechnik im Sanitärbereich.
  • Teamfähigkeit und Unterstützung bei besonderen Aufgaben.

Aufgaben

  • Planung und Durchführung von Malerarbeiten.
  • Unterstützung der Wartung und Instandsetzung von Haustechnik.
  • Zusammenarbeit und Unterstützung der Hausmeister.

Kenntnisse

Eigenständige Malerarbeiten
Eigenständige Schreinerarbeiten
Wartung und Instandsetzung
Zusammenarbeit mit Fachfirmen

Ausbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung als Maler und Lackierer oder Schreiner

Jobbeschreibung

  • Eigenständige Planung und Durchführung von Malerarbeiten oder
  • Eigenständige Planung und Durchführung von Schreinerarbeiten
  • Unterstützung der Haustechnik, insbesondere im Bereich Wartung, Instandsetzung und Schadensbeseitigung in Zusammenhang mit Sanitär- und Hebeanlagen sowie Flüssigkeitsabscheideanlagen
  • Begleitung und Betreuung von externen Fachfirmen
  • Zusammenarbeit mit der Liegenschaftsverwaltung
  • Zusammenarbeit und Unterstützung der Hausmeister bei besonderen Aufgaben oder Anlässen (insbes. Winterdienst, Umbau von Möblierung für Besprechungen oder Veranstaltungen, Vertretungsdienst bei Krankheit/Urlaub)


Kontakte

Fragen zum Tätigkeitsbereich richten Sie bitte an Herrn Thoms (Tel. 089/1212-1113) und zum Beschäftigungsverhältnis an Herrn Geiger (-3195).



Wir bieten
  • einen modernen und krisensicheren Arbeitsplatz
  • ein abwechslungsreiches, vielseitiges und innovatives Aufgabengebiet
  • eine fundierte und strukturierte Einarbeitung
  • die Mitarbeit in einem engagierten Team in angenehmer Arbeitsatmosphäre
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitarbeitszeit
  • ein attraktives Gesundheitsmanagement mit einem breiten Angebot an Kursen, Vorträgen und Workshops, welche bis zu vier Stunden pro Monat unter Anrechnung auf die Arbeitszeit wahrgenommen werden können (bei Teilzeit anteilig)
  • vielfältige interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Horizonterweiterung
  • 30 Tage Erholungsurlaub (bei einer Fünftagewoche), wobei an den Tagen 24.12. sowie 31.12. eines jeden Jahres allgemeine Dienstfreiheit herrscht
  • einen Arbeitsplatz im Zentrum von München mit guter Verkehrsanbindung
  • eine betriebliche Altersvorsorge
  • die Möglichkeit eines Jobtickets für die Deutsche Bahn
  • die Möglichkeit des Bezugs eines Leasing-Fahrrads über JobBike Bayern
  • unter bestimmten Voraussetzungen (auf Antrag) eine Staatsbedienstetenwohnung des Freistaats Bayern

Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TV-L (bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Maler und Lackierer) oder nach Entgeltgruppe 6 (bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Schreiner).

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Wir weisen darauf hin, dass das Bayerische Landeskriminalamt eine Einladung zu einem

Vorstellungsgespräch von der Zustimmung zu einer Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen sowie dem positiven Ergebnis der Überprüfung abhängig macht.

Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung (Art. 10 Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.



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