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Eine zukunftsorientierte Institution sucht einen engagierten Mitarbeiter für die Anwendungs- und Systembetreuung. In dieser Teilzeitstelle übernehmen Sie die fachliche Betreuung der Anwender, führen Schulungen durch und entwickeln das Programm kontinuierlich weiter. Sie arbeiten in einem dynamischen Team und unterstützen die Leitungen mit Auswertungen für Controlling und Statistiken. Freuen Sie sich auf flexible Arbeitszeiten, persönliche Weiterentwicklung und zahlreiche attraktive Benefits, die Ihre Work-Life-Balance fördern. Diese Position bietet Ihnen die Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zur Unterstützung von Alleinerziehenden zu leisten.
Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (50 %) und unbefristet zu besetzen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende, die keinen oder einen verminderten Unterhaltsbetrag für ihr Kind vom anderen Elternteil erhalten. Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt diese öffentlichen Leistungen an Berechtigte und versucht im Gegenzug, den Unterhalt privatrechtlich einzutreiben.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Kirsten Braun unter 0711 216-55387 oder kirsten.braun@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Marco Albrecht unter 0711 216-55545 oder marco.albrecht@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere .
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 18.05.2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter www.stuttgart.de/jobs . Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 51-V/0031/2025 an das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Personalmarketing und -gewinnung, Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.