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Ein Unternehmen im Gesundheitswesen sucht motivierte medizinische Rehabilitationsberater in Brandenburg zur Unterstützung von Unfallopfern und Schwersterkrankten. Die Rolle umfasst die Sicherstellung geeigneter Therapien und die individuelle Förderung der beruflichen Wiedereingliederung. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Therapieberuf und Berufserfahrung sind erforderlich. Das Unternehmen bietet flexible Arbeitszeiten und vielfältige Sozialleistungen.
Die Reha Assist GmbH unterstützt Menschen nach einem Unfall oder einer Krankheit bei ihrer Rückkehr ins Leben. Wir helfen betroffenen Menschen bei der Steuerung der medizinischen Rehabilitation und organisieren die Wiedereingliederung in das Berufsleben. Wir setzen uns für die Beibehaltung der Mobilität ein und klären im Bedarfsfall die Pflegesituation. Die individuelle Lebenssituation des Einzelnen konstruktiv und langfristig zu optimieren ist unsere höchste Motivation.
Für die Region Nord (Schwerpunkt Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg) suchen wir motivierte und qualifizierte medizinische Rehabilitationsberater (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit zur Unterstützung unseres deutschlandweit agierenden Teams.
Wenn Sie Lust haben eigenständig zu arbeiten, sich stetig weiterzuentwickeln und sich mit unserem Leitsatz „Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns.“ identifizieren können, dann sind Sie in unserem Unternehmen herzlich willkommen.
Um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können, wird die persönliche Daten von Ihnen speichern und verarbeiten. Näheres erfahren Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Datenschutz.
Haben Sie Ihr Interesse geweckt, freuen wir uns auf Ihre zeitnahe und aussagekräftige Bewerbung an:
reha assist GmbH
Personalabteilung
Postfach 22 11
59712 Arnsberg
Oder in digitaler Form:
(Bitte übersenden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format)
bewerbung@reha-assist.com
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Personalabteilung gerne zur Verfügung:
Telefon: +49 (0) 2932 9397-166
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellten im Sinne des §2 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.