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Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sucht einen Akademiker im Bereich Biologie oder Landschaftsökologie für eine befristete Stelle im Referat Artenschutz. Diese Position bietet die Möglichkeit zur Mitarbeit an wichtigen Naturschutzprojekten sowie flexible Arbeitszeitmodelle und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Karlsruhe, Germany
Bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in Karlsruhe, Abteilung „Nachhaltigkeit und Naturschutz“ ist eine Stelle im höheren Dienst mit einem
Master (w/m/d) der Fachrichtung Biologie, Landschaftsökologie mit Bezug zum Natur- und Artenschutz
im Referat „Artenschutz, Landschaftsplanung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 31.01.2027 in Vollzeit zu besetzen.
Das Referat 25 – Artenschutz, Landschaftsplanung - ist zentraler Dienstleister bei der Bereitstellung und Bewertung naturschutzrelevanter Artendaten in Baden-Württemberg. In unserem Auftrag werden landesweite Monitorings durchgeführt und Gefährdungseinschätzungen der Arten aktualisiert. Die Unterstützung zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die Entwicklung landesweiter Strategien und Konzeptionen, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Dabei arbeiten wir eng mit Artspezialistinnen und Artspezialisten sowie Verbänden zusammen. Zu den zentralen Aufgaben des Referats gehören die Vollzugsunterstützung für die nachgeordneten Behörden und die fachliche Beratung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Dies schließt die fachliche Beratung zu landesweiten, naturschutzfachlichen Fachanwendungen im IT-Bereich ein. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, den Vollzugsbehörden bei konkreten Fragestellungen beratend zur Seite zu stehen und praxistaugliche Hilfestellungen anzubieten. Die Stelle ist im Sachgebiet Artenschutz verortet.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
Die Stelle ist sowohl für den Wiedereinstieg in den Beruf als auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger geeignet.
Die Befristung dieser Stelle beruht auf § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.