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Das Sächsische Staatsministerium des Innern sucht für das Polizeipräsidium für Service und IT die Leitung der Abteilung 4 „Information und Kommunikation“.Sie steuern das Personal der Abteilung, sichern den Dienstbetrieb und koordinieren die Organisationseinheiten im Aufgabenbereich.
Sie bereiten zentrale Entscheidungen zu IuK-Aufgaben vor, treffen grundsätzliche Abteilungsentscheidungen und arbeiten eng mit Behörden sowie Einrichtungen zusammen.
Geschäftsbereich Staatsministerium des Innern
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:30.10.2026
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 35
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, ist beim Polizeipräsidium für Service und IT die Stelle der
Leitung der Abteilung 4 „Information und Kommunikation“
Das Polizeipräsidium für Service und IT ist der zentrale Dienstleister für die sächsische Polizei in den Bereichen Technik, Service und Logistik.
Die Abteilung 4 „Information und Kommunikation“ bildet die zentrale IuK-Stelle für die Polizei des Freistaates Sachsen.
In dieser Abteilung sind die Informations- und Kommunikationsaufgaben für die sächsische Polizei von landesweiter Bedeutung angesiedelt. Darüber hinaus betreibt sie das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Freistaat Sachsen sowie die Leitstellensysteme.
Die Voraussetzungen beinhalten die in Ziffer III der Beförderungsgrundsätze für die Übertragung von Ämtern ab Besoldungsgruppe A 16 in der Sächsischen Staatsverwaltung vom 21. Dezember 2020 in der Fassung vom 3. Juni 2024 festgelegten Anforderungen. Auf diese Anforderungen wird daher ausdrücklich Bezug genommen.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind Verhandlungsgeschick, Arbeitsmethode, Innovationspotential, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Leistungsorientierung von besonderer Bedeutung.
Für die Besetzung der Stelle ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich. Geeignete Bewerberinnen/Bewer-ber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.
Der Dienstposten der Leitung der Abteilung 4 „Information und Kommunikation“ beim Polizeipräsi-dium für Service und IT ist nach Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG bewertet.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei der Besetzung nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Eine Besetzung der Stelle durch Teilzeitbedienstete (m/w/d) ist möglich.