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Eine engagierte Behörde sucht eine Führungskraft für das Referat Schulpsychologie in Zwickau. In dieser Schlüsselposition übernehmen Sie die Leitung eines Teams von Fachleuten und tragen zur Verbesserung der schulpsychologischen Beratung bei. Sie sind verantwortlich für die strategische Weiterentwicklung des Referates und die Koordination von Beratungsstellen. Das Arbeitsumfeld bietet ein gutes Klima, flexible Arbeitszeiten und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Wenn Sie eine hohe Sozialkompetenz und Führungserfahrung mitbringen, ist dies die ideale Gelegenheit, einen positiven Einfluss im Bildungsbereich auszuüben.
Im Landesamt für Schule und Bildung ist am Standort Zwickau zum 1. Dezember 2024 die Stelle
der Leiterin bzw. des Leiters (m / w / d)
des Referates 31 – Schulpsychologie – unbefristet zu besetzen.
Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist die nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und insbesondere für die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie für die Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit gemeinsam mit den Schulen verantwortlich.
Dem Referat 31 – Schulpsychologie – obliegt die schulpsychologische Beratung der Schulleitungen, Beratungslehrerinnen und -lehrer, Lehrkräfte, Sorgeberechtigten, Schülerinnen und Schüler sowie die Schulaufsicht in diesem Aufgabenbereich. Das Beratungsangebot gilt schulartübergreifend für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.
Organisatorisch ist das Referat mit seinen ca. 90 Beschäftigten in fünf schulpsychologische Beratungsstellen an den Standorten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Bautzen gegliedert.
Ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Diplom-Psychologin / Diplom-Psychologe oder als Master of Science im Studiengang Psychologie.
Darüber hinaus sind Führungserfahrungen für die Tätigkeit von Vorteil.
Die Stelle ist der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet. Der Dienstposten ist mit Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der Berufserfahrung der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, besteht die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
Das Landesamt für Schule und Bildung setzt auf ein Arbeitsumfeld, in dem jeder Mensch gleichberechtigt tätig werden kann.