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Leiter*in (m/w/d/k.A.) der Kita „Zwergenstadt“

JR Germany

Königs Wusterhausen

Vor Ort

EUR 45.000 - 55.000

Vollzeit

Vor 5 Tagen
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Zusammenfassung

Die Stadt Königs Wusterhausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Leiter*in der Kita „Zwergenstadt“. Die Position umfasst die Leitung der Einrichtung, Mitarbeiter*innenführung und die Umsetzung der pädagogischen Konzeption. Rahmenbedingungen beinhalten TVöD-Anstellung mit entsprechenden Vergütungen, individuelle Fortbildungsmöglichkeiten und ein engagiertes Team.

Leistungen

30 Tage Erholungsurlaub
Regenerationstage
Bezahlte Freistellung am 24. und 31.12.
Leistungsorientierte Bezahlung
Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten

Qualifikationen

  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Kindertagesbetreuung erforderlich.
  • Idealerweise Erfahrung als Leitung oder stellvertretende Leitung in einer Kita.
  • Zusatzqualifikation zum/zur Kita-Leiter*in wünschenswert.

Aufgaben

  • Leitung und Organisation der Einrichtung.
  • Fachliche Anleitung des pädagogischen Personals.
  • Regelmäßige pädagogische Arbeit mit den Kindern.

Kenntnisse

Engagement in der Bildung
Teamfähigkeit
Kommunikationsvermögen

Ausbildung

Berufsqualifikation als pädagogische Fachkraft

Jobbeschreibung

Leiter*in (m/w/d/k.A.) der Kita „Zwergenstadt“, königs wusterhausen

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

königs wusterhausen, Germany

Bei der Stadt Königs Wusterhausen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren als Führungskraft auf Probe (die Stelle selbst unterliegt keiner Befristung), die Stelle als

Leiter*in (m/w/d/k.A.) der Kita „Zwergenstadt“

zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE).

Die Kita „Zwergenstadt“ liegt im Ortsteil Niederlehme von Königs Wusterhausen, hat eine Kapazität von 108 Kindern und erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsadäquaten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Kolleg*innen arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz. Es werden Bildungsprozesse von Kindern durch Erziehung ermöglicht, unterstützt, herausgefordert und durch Betreuung gesichert.

Leitung und Organisation der Einrichtung, Mitarbeiter*innenführung, Teamentwicklung, fachliche Anleitung des pädagogischen Personals, Umsetzung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption, Erledigung von Verwaltungsaufgaben, Zusammenarbeit mit der Trägerin und anderen Gremien und regelmäßige pädagogische Arbeit mit den Kindern.

  • Berufsqualifikation als pädagogische Fachkraft gem. § 9, § 10 Absatz 1 oder § 11 Kita-Personalverordnung Brandenburg,
  • mindestens zweijährige (im Falle des § 9 Absatz 2 mindestens fünfjährige) praktische Berufstätigkeit in der Kindertagesbetreuung,
  • umfassende Kenntnisse in
    • der Arbeit mit den Kindern aller Altersstufen, die in der Einrichtung betreut werden,
    • der Aufgabenbestimmung der Kindertagesbetreuung im System der Kinder- und Jugendhilfe und
    • der Förderung, Koordination, Anleitung und Führung von Betreuungskräften gem. § 7,
  • bevorzugt bereits erlangte Berufserfahrung als Leitung oder stellvertretende Leitung in einer Kindertageseinrichtung,
  • wünschenswert ist die bereits vorhandene Zusatzqualifikation zum/zur Kita-Leiter*in,
  • Bereitschaft zur stetigen Fort- und Weiterbildung,
  • Engagement und Freude an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern,
  • Offenheit und Toleranz gegenüber Kindern und Eltern sowie deren Lebenssituationen,
  • die Bereitschaft, sich mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung zu identifizieren und es in der täglichen Arbeit umzusetzen,
  • freundliches und verbindliches Auftreten, Teamfähigkeit, strukturiertes Arbeiten,
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein und ausgeprägtes Kommunikationsvermögen.
  • eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 30 + X Stunden,
  • die Vergütung nach dem TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 16, bei unmittelbarem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst, kann die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden,
  • individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
  • Angebote unseres Gesundheitsmanagements und die Möglichkeit des Fahrradleasings,
  • Leistungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter anderem: 30 Tage Erholungsurlaub, sowie Regenerationstage und bezahlte Freistellung am 24. und 31.12., Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung, leistungsorientierte Bezahlung.
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