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Eine führende psychosomatische Klinik in Oldenburg sucht einen Oberarzt (m/w/d) für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sie leiten die Jugendstation, übernehmen Verantwortung für Patienten und arbeiten in einem interdisziplinären Team. Neben einer Facharztausbildung oder dem 4. Jahr der Assistenzarztausbildung sollten Sie Freude an der Teamarbeit haben. Flexible Arbeitszeiten und attraktive Benefits warten auf Sie.
Klinik, Bad Arolsen, Hessen, DE, 34454
Oldenburg, Germany
Herzlich willkommen
Sie möchten in einer guten Arbeitsatmosphäre mit einem multiprofessionellen Team arbeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Die Schön Klinik Bad Arolsen mit den Häusern Große Allee und Hofgarten ist Teil der Schön Klinik Gruppe und mit ca. 300 Mitarbeitenden und 330 Betten die drittgrößte psychosomatische Klinik Deutschlands. Die Klinik bietet Therapien für Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahren) in den Bereichen Depressionen, Essstörungen, Angst- und Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Tinnitus und ADHS an. Die ehemalige Residenzstadt Bad Arolsen liegt idyllisch zwischen Kassel und Paderborn und bietet zahlreiche Freizeitangebote.
Für die Oberarztstelle suchen wir einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einen Assistenzarzt im 4. Ausbildungsjahr für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Wir freuen uns auch über Neulinge in der Leitungsfunktion, die von uns in die entsprechenden Inhalte gründlich eingearbeitet werden. Hintergrunddienste werden in Zusammenarbeit mit den oberärztlichen Kollegen der Erwachsenenstationen als Bereitschaft von Zuhause aus abgeleistet. Sowohl verhaltenstherapeutisch, als auch tiefenpsychologisch versierte Kolleginnen und Kollegen sind in der breit aufgestellten Therapielandschaft der Schön Kliniken willkommen. Unsere Stationen haben einen therapeutischen Schwerpunkt, den wir als Elektivklinik mit fundierten Konzepten und in multidisziplinärer Zusammenarbeit umsetzen.
Unsere Stellenausschreibungen richten sich an alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) unabhängig von den Merkmalen des § 1 AGG (Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Rasse oder sexuelle Identität).