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Lehrkraft (w/m/d) für die Fächer Deutsch, Englisch oder pol. Bildung

Innenministerium Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Vor Ort

EUR 40.000 - 50.000

Vollzeit

Gestern
Sei unter den ersten Bewerbenden

Zusammenfassung

Eine Fachhochschule für Polizeiausbildung in Baden-Württemberg sucht eine Lehrkraft für die Fächer Deutsch, Englisch oder politische Bildung. Die Stelle bietet eine A13-Besoldung und umfasst eigenverantwortlichen Unterricht. Bewerber sollten Erfahrung in der pädagogischen Arbeit sowie eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II mitbringen. Die Stelle ist Vollzeit und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch als Beamtenverhältnis besetzt werden. Frauen und Schwerbehinderte werden besonders zur Bewerbung eingeladen.

Leistungen

Sicherer Arbeitsplatz
Unterstützung mit JobTicket BW und JobBike BW
Motiviertes und kollegiales Umfeld

Qualifikationen

  • Lehrbefähigung in mindestens zwei der angegebenen Fächer.
  • Bereitschaft, in den Schuldienst zu wechseln.
  • Kompetenz im Umgang mit neuen Medien.

Aufgaben

  • Unterricht in der Ausbildung des mittleren und der akademischen Vorausbildung.

Kenntnisse

Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit
Kommunikationsfreudigkeit
Teamfähigkeit
Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den fachspezifischen Anforderungen

Ausbildung

Lehrbefähigung der Sekundarstufe II

Jobbeschreibung

An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ist beim Institut Ausbildung und Training in Lahr ab sofort folgende Stelle zu besetzen:

Lehrkraft (w/m/d) für die Fächer Deutsch, Englisch oder pol. Bildung

(in der Besoldungsgruppe A13 – Studienrat/-rätin).

An der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPolBW) werden die Studierenden im Rahmen des Bachelorstudiums auf ihre spätere Tätigkeit in der Schutz- oder Kriminalpolizei des Landes Baden-Württemberg vorbereitet. Neben den Bachelor-Studienzügen ist die HfPolBW am Masterstudiengang „Public Administration – Police Management“ beteiligt. Aktuell studieren mehr als 2100 Personen an der HfPolBW.

Bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis als Studienrätin / Studienrat bis Besoldungsgruppe A 13 vorgesehen. Die Stelle kann auch im Wege der Abordnung für den Zeitraum von vier Jahren besetzt werden.

Ihre Aufgaben:

  • Unterricht in der Ausbildung des mittleren und der akademischen Vorausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
  • Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

Bewerben können sich:

  • Personen mit der Lehrbefähigung der Sekundarstufe II für mindestens zwei der oben angegebenen Fächer, welche die persönlichen und laufbahnbezogenen Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen.

Was erwartet wird:

  • Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen,
  • die Bereitschaft mit dem Ende der Einstellungsoffensive ggf. in den Schuldienst zu wechseln.

Von Vorteil sind:

  • Kompetenz im Umgang mit neuen Medien sowie Grundkenntnisse im Bereich E-Learning,
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den fachspezifischen Anforderungen des Polizeiberufs,
  • Fähigkeit zur Teamarbeit und Kommunikationsfreudigkeit,
  • Fähigkeit zur Begeisterung und Motivation der Auszubildenden.

Viele gute Gründe sprechen für Ihre Bewerbung:

  • Eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten und kollegialen Umfeld,
  • bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt die regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung 25 Unterrichtsstunden,
  • wir bieten einen sicheren, barrierefreien Arbeitsplatz,
  • wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW sowie dem JobBike BW.

Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist.

Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, im Rahmen ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung erfahren soll.

Für Fachfragen steht Ihnen Herr Leidenheimer unter 07351/502-1500, für Personalfragen Herr Batinic unter 07720/309-3053 zur Verfügung.

Die Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier .

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