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Die Hochschule Darmstadt sucht eine*n Laboringenieur*in für virtuelle Infrastruktur im Bereich Big Data und Künstliche Intelligenz. Zu den Aufgaben gehören die technische Pflege von Praktikumsinfrastruktur und die Betreuung von Studierenden. Die Stelle bietet eine Vergütung nach Tarifvertrag und ist auf Gleichstellung ausgerichtet.
Die Hochschule Darmstadt sucht im Fachbereich Informatik zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine*n
Laboringenieur*in im Bereich
Virtuelle Infrastruktur für Big Data und Künstliche Intelligenz (100%)
Kennziffer: 418a/2024 I
Die Vergütung erfolgt von Entgeltgruppe 10 bis Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für die Beschäftigten des Landes Hessen (TV-H). Eine spätere Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 ist vorgesehen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
An der Hochschule Darmstadt besteht ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereiches des Frauenförder- und Gleichstellungsplans zu beseitigen, ist die Hochschule Darmstadt an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Die h_da ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundliche Hochschule Land Hessen“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ausgezeichnet und bietet ihren Beschäftigten für die Jahre 2024-2026 für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs freie Fahrt in Form eines hessischen Landestickets.
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 02.06.2025 an die
Hochschule Darmstadt
Personalabteilung
Schöfferstr. 3
64295 Darmstadt
oder
per E-Mail mit Anhang im pdf-Format an karriere@h-da.de
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeits- & Abschlusszeugnisse) nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.