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Eine führende Universitätsklinik in Hamburg sucht eine Kodierfachkraft, um die Primärkodierung medizinischer Diagnosen zu übernehmen. Diese Rolle erfordert eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich und Kenntnisse in der Kodierung. Das Unternehmen bietet ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und attraktive Vergütungen. Es wird ein sicherer Arbeitsplatz in einem wertschätzenden Team geboten.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 14.400 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Kodierfachkraft / Dokumentationsassistent:in (all genders)
Das Zentrum für Operative Medizin des UKE vereint die Kliniken und Polikliniken für
Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie, für Urologie, für Gynäkologie, für Transplantationschirurgie sowie für Unfallchirurgie und Orthopädie.
Die Kliniken teilen sich insgesamt 240 Betten. Durchschnittlich sind im ZOM 430 Vollzeitkräfte beschäftigt.
Wollen Sie unser Team der Kodierfachkräfte verstärken und haben Freude an Herausforderungen?
Das erwartet Sie
Durch die Primärkodierung ärztlicher und sonstiger medizinischer Diagnosen, Behandlungen, Medikamentierungen sowie pflegerischer Leistungen ggf. in Abstimmung mit den Ärzt:innen wirken Sie unmittelbar an unserem Erfolg mit.
Zu Ihren zukünftigen Tätigkeiten zählt u.a.:
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.