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Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d)

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Münster

Vor Ort

EUR 20.000 - 40.000

Vollzeit

Vor 6 Tagen
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Zusammenfassung

Eine unbefristete Stelle als Justizhelfer/-in am Landgericht Münster wartet auf Sie! In dieser verantwortungsvollen Position sind Sie für die Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden zuständig. Sie arbeiten in einem dynamischen Umfeld, das Teamarbeit und Kommunikationsfähigkeit erfordert. Nach einer umfassenden Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aktiv die berufliche Entwicklung und Chancengleichheit. Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Teil einer wichtigen Institution zu werden!

Leistungen

Flexible Arbeitszeiten
Telearbeit
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten

Qualifikationen

  • Gesundheitliche Eignung ist erforderlich.
  • Sicheres Auftreten und Verantwortungsbewusstsein sind wichtig.

Aufgaben

  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in Justizgebäuden.
  • Wahrnehmung von Diensten bei Terminen und Sitzungen.

Kenntnisse

Körperliche Fitness
Durchsetzungsfähigkeit
Teamfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit

Ausbildung

Hauptschulabschluss

Jobbeschreibung

Stellenausschreibung

Justizhelfer/-in (m/w/d) - Entgeltgruppe 4TV-L

Beim Landgericht Münster ist demnächst eine unbefristete Stelle als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV-L (m/w/d) zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 01.12.2022).

Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens zehnwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten im Beschäftigtenverhältnis ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt bei 42 Jahren (bei Schwerbehinderung bei 45 Jahren). Bei der Einstellung sollte das Alter der Bewerberin/des Bewerbers nicht älter als 40 Jahre sein (schwerbehinderte Menschen nicht älter als 43 Jahre).

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern keine Gründe in der Person des Mitbewerbers überwiegen.

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten und Telearbeit, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich, schwerbehinderte Menschen bevorzugt einzustellen. Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen sind daher ausdrücklich erwünscht.

Vielfalt und Chancengleichheit sind zentrale Elemente unserer Personalpolitik. Bewerbungen von Menschen aller Religionen, Weltanschauungen, sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten sowie mit Migrationshintergrund sind willkommen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Zu den Aufgaben gehören die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung von Diensten bei Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen sowie die Bewachung von Personen innerhalb der Justizgebäude.

Weitere Einzelheiten sind in der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst geregelt.

Anforderungen:

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Es werden sicheres Auftreten, Durchsetzungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.

Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand ist die Mindestvoraussetzung.

Die Bewerberin/der Bewerber muss:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates besitzen oder eine entsprechende Anerkennung von Berufsqualifikationen haben,
  • für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten,
  • über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (bei Schwerbehinderten den Nachweis des Mindestmaßes).

Im Auswahlverfahren, das einen schriftlichen Test und ein Vorstellungsgespräch umfasst, müssen die Kandidaten einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest bestehen. Das Nichtbestehen des Tests führt zur Ablehnung.

Weitergehende Informationen:

  1. im Landesintranet unter Justizwachtmeisterdienst (Allgemeine Informationen)
  2. im Internet unter Beamter im Justizwachtmeisterdienst und Ausbildung des Justizwachtmeisterdienstes

Ihre Bewerbung inklusive Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnissen, Nachweisen über bisherige Tätigkeiten und den ausgefüllten Vordrucken (Angaben zur Bewerbung, Erklärung zu Schulden/Vorstrafen, Haftungsausschluss) senden Sie bitte spätestens bis zum 30.05.2025 an:

Präsident des Landgerichts
Am Stadtgraben 10
48143 Münster

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