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Eine etablierte Institution sucht nach einem IT-Professional, der für die Unterstützung und Koordination im Bereich Digitalfunk verantwortlich ist. In dieser Rolle werden Sie Netzinfrastrukturmaßnahmen durchführen, mobile Basisstationen betreuen und Endgeräte managen. Sie werden Teil eines engagierten Teams in einem modernen, krisensicheren Arbeitsumfeld, das Ihnen flexible Arbeitszeiten und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. Diese Position ist ideal für Fachleute, die ihre Fähigkeiten in einem abwechslungsreichen und innovativen Aufgabengebiet einbringen möchten und an einer langfristigen Karriere interessiert sind.
Funkmessung
Leitstelle
Nutzermanagement
IT-Client- und Systemadministration
Zugangsnetz
Fragen zum Tätigkeitsbereich richten Sie bitte an Herrn Hartl (Tel. 08231/9770-228) oder an as.by.personal@polizei.bayern.de und zum Beschäftigungsverhältnis an Herrn Geiger (089/1212-3195) oder an blka.bewerbungen@polizei.bayern.de.
Die Bezahlung bei Einstellung erfolgt entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung sowie in Abhängigkeit der konkreten Aufgabenübertragung grundsätzlich nach Entgeltgruppe 8 TV-L (bei abgeschlossener Berufsausbildung) oder Entgeltgruppe 10 TV-L (bei abgeschlossenem Bachelor/FH-Studium).
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis der 2. oder 3. Qualifikationsebene (QE) angestrebt.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 2. oder 3. QE befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehalten der Besoldungsgruppe – bis maximal in der Besoldungsgruppe A9 (2. QE) bzw. A11 (3. QE). Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist für Bewerbende mit abgeschlossener Berufsausbildung auf diesen Dienstposten auch die modulare Qualifizierung für die 3. QE möglich.
Die ausgeschriebenen Stellen sind teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Wir weisen darauf hin, dass das Bayerische Landeskriminalamt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch von der Zustimmung zu einer Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen sowie dem positiven Ergebnis der Überprüfung abhängig macht.
Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung (Art. 10 - 12 Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.
IT-Professional