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Die Deutsche Rentenversicherung Bund Reha-Zentrum Bad Schmiedeberg Klinik Dübener sucht eine IT-Servicemitarbeiterin bzw. einen IT-Servicemitarbeiter zur Betreuung der Klinik-IT vor Ort.
Sie unterstützen Mitarbeitende, richten Peripheriegeräte ein und übernehmen die Software-Verwaltung sowie die Einhaltung von IT-Sicherheitsrichtlinien. Idealerweise verfügen Sie über eine Hochschulbildung im IT-Bereich oder eine vergleichbare Ausbildung mit mehrjähriger relevanter Berufserfahrung.
Bad Schmiedeberg | Reha-Zentrum
Vergütung Entgeltgruppe 10 TV EntgO-DRV (53.206,44-74.218,22 Euro)
Eintrittsdatum 01. Oktober 2026
Beschäftigung Teilzeit, Vollzeit, Unbefristet
Bewerbungsfrist 11. September 2026
Ausschreibungsnummer 11-119-2026
https://www.drv-bund-karriere.de/jobs/it-servicemitarbeiter-kliniken-bad-schmiedeberg
Die DRV-Bund IT“ ist der Service-Provider für die Deutsche Rentenversicherung Bund und entwickelt und betreibt in enger Kundenabstimmung eine komplexe IT-Systemlandschaft. Unsere IT-Fachdomäne Kliniken betreut die fachspezifischen IT-Verfahren der Rehaklinikgruppe der DRV Bund. Im Bereich IT Vor Ort Service bietet sich ein interessantes und anspruchsvolles Arbeitsumfeld zur IT Betreuung der 21 Rehazentren der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Für die Ausübung der Tätigkeiten werden verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift benötigt.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheits- und Sozialwesen der Nachweis einer Masernschutzimpfung für nach 1970 Geborene verpflichtend vor einer Einstellung nachzuweisen sind.