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Eine innovative Behörde sucht einen IT-Kriminalisten, der in einem dynamischen Team arbeitet und eigenverantwortlich in Fällen von Computer- und Internetkriminalität ermittelt. Diese spannende Position erfordert ein abgeschlossenes Studium in Informatik und mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Informations- oder Kommunikationstechnologie. Neben der Teilnahme an Durchsuchungen und der Sicherung von Beweismitteln haben Sie die Möglichkeit, aktiv zur Kriminalprävention beizutragen. Freuen Sie sich auf einen modernen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten und vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bayerische Polizei
Weiden in der Oberpfalz, Germany
In Ihrer Eigenschaft als IT-Kriminalist (m/w/d) ermitteln Sie eigenständig in Fällen von Computer- und Internetkriminalität und unterstützen Ihre Kollegen in klassischen Kriminalitätsfällen, wie Drogen-, Betrugs-, Gewaltverbrechen oder Terrorismus.
Zu Ihren Aufgaben gehören die Teilnahme an Durchsuchungen, die Sicherung von Beweismitteln, die Auswertung digitaler Spuren sowie die Unterstützung der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Kriminalprävention.
Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt die Einstellung zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach TV-L, Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b.
Die polizeifachliche Unterweisung dauert ein Jahr, beginnend am 01.05.2025, kann aber auch vor diesem Datum starten. Für die Verbeamtung ist eine mindestens dreijährige Beschäftigung erforderlich, bei entsprechendem Studium kann die Verbeamtung auch nach einem Jahr erfolgen. Die bisherige Zeit als Tarifbeschäftigter wird angerechnet. Bei Verbeamtung steigen Sie direkt in die 3. Qualifikationsebene (früher "gehobener Dienst") als Kriminaloberkommissar (m/w/d) in Besoldungsgruppe A10 ein.
Bereits Beamte der 3. Qualifikationsebene können versetzt werden, wobei die Besoldungsgruppe bis maximal A11 beibehalten wird. Der Dienstposten hat die Wertigkeit A9/11.
Eine Sicherheitsüberprüfung (Art. 10-12 BaySÜG) sowie eine Zuverlässigkeitsprüfung (Art. 60a PAG) sind Voraussetzung für die Einstellung.
Die Stelle ist nach Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung teilzeitfähig; die Arbeitszeit richtet sich nach dienstlichen Belangen.
Das Interesse an Bewerbungen von Frauen wird besonders betont, um die Gleichstellung zu fördern. Die Gleichstellungsbeauftragte kann auf Antrag am Bewerbungsverfahren beteiligt werden.
Fragen zum Tätigkeitsbereich richten Sie bitte an:
Bei Fragen zum Beschäftigungsverhältnis wenden Sie sich bitte an Frau Haslbeck (0941/506-1622).