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Das Bayerische Staatsministerium des Innern sucht einen IT-Kriminalisten (m/w/d), der eigenständig in Fällen der Computerkriminalität ermittelt und die bayerische Polizei mit digitalem Know-how unterstützt. Die Position bietet flexible Arbeitszeiten, Weiterbildungmöglichkeiten und eine gerechte Bezahlung gemäß Tarifvertrag. Die Stelle erfordert eine einjährige polizeifachliche Unterweisung und die Möglichkeit zur Verbeamtung nach Voraussetzungen.
In Ihrer Eigenschaft als IT-Kriminalist (m/w/d) ermitteln Sie als spezialisierte IT-Fachkraft eigenständig in Fällen von Computer- und Internetkriminalität. Sie unterstützen mit Ihrem digitalen Know-how zudem Ihre Kollegen (m/w/d) in der Bayerischen Polizei in klassischen Kriminalitätsfällen, wie z.B. bei Drogen- oder Betrugskriminalität, Gewaltverbrechen oder Terrorismus.
Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem die Teilnahme an Durchsuchungen, die Sicherung von Beweismitteln und die Auswertung digitaler Spuren.
Die ausgeschriebene Stelle ist nach Vollendung der polizeifachlichen Unterweisung teilzeitfähig; die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach dienstlichen Belangen.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftrage am Bewerbungsverfahren beteiligt werden.
Nachdem Sie erfolgreich unser Auswahlverfahren absolviert haben, erfolgt Ihre Einstellung zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b TV-L.
Für Ihre Tätigkeit als Informatik-Spezialist (m/w/d) im polizeilichen Vollzugsdienst absolvieren Sie zunächst eine einjährige polizeifachliche Unterweisung. In dieser Zeit werden Ihnen die notwendigen praktischen wie theoretischen Kenntnisse vermittelt, um Ihre Rechte und Pflichten als Polizeivollzugsbeamter ausüben zu können. Die polizeifachliche Unterweisung startet zum 01.05.2026 oder zum 01.11.2026.
Eine Einstellung vor diesem Termin ist bereits möglich und wünschenswert.
Für die Verbeamtung von IT-Kriminalisten ist eine mindestens 3-jährige Beschäftigung vorgeschrieben. Wenn Sie ein Studium aus dem Bereich der Informatik bzw. mit einem größeren Anteil an Informatik haben, kann die Verbeamtung auch bereits nach einem Jahr erfolgen. Die Zeit als Tarifbeschäftigter der Kriminalpolizei, insbesondere die Zeit der polizeifachlichen Unterweisung wird angerechnet. Sie steigen dann direkt in der 3. Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes (früher als "gehobener Dienst" bekannt) als Kriminaloberkommissar (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A10 ein.
Die Einstellung erfolgt im Arbeitnehmerverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Vollzeit (40 Wochenstunden). Die Bezahlung erfolgt in der Entgeltgruppe E9b TV-L, wobei eine einschlägige Berufserfahrung auf die Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe E9b TV-L angerechnet wird.
Beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis der 3.Qualifikationsebene vorgesehen. Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.
Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung/ Umsetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe - bis maximal der Besoldungsgruppe A11.
Der Dienstposten hat die WertigkeitA9/11.
Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung (gem. Art. 10-12 BaySÜG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.
Vor dem Einstellungsgespräch wird die Zustimmung zu einer Zuverlässigkeitsprüfung (gem. Art. 60a PAG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.