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Ingenieur*in in Umweltschutz- und Entsorgungstechnik

JR Germany

Hannover

Vor Ort

EUR 50.000 - 65.000

Vollzeit

Vor 17 Tagen

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Zusammenfassung

Die Landeshauptstadt Hannover sucht einen Ingenieur*in in Umweltschutz- und Entsorgungstechnik für eine verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst. Der Stelleninhaber wird für die technische Prüfung von Entwässerungsanlagen und die Bearbeitung von Störungsmeldungen verantwortlich sein. Flexibilität in den Arbeitszeiten, ein sicherer Arbeitsplatz sowie zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten werden geboten. Die Stelle ist unbefristet und sowohl in Voll- als auch Teilzeit verfügbar.

Leistungen

30 Tage Erholungsurlaub
Flexible Arbeitszeitmodelle
Betriebliche Altersversorgung
Betriebseigene Kantine
Leistungsprämie
Job-Ticket für öffentlichen Nahverkehr
Dienstrad-Leasing
Attraktive Sport- und Gesundheitsangebote
Kostenlose Parkplätze
Fortbildungsmöglichkeiten

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Ingenieurstudium in Umweltschutz- und Entsorgungstechnik.
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Entwässerungssysteme.
  • Sichere Beherrschung der deutschen Sprache.

Aufgaben

  • Technische Prüfung und Bearbeitung von Mängeln an Entwässerungsanlagen.
  • Bearbeitung von Störungsmeldungen innerhalb privater Entwässerungsanlagen.
  • Durchsetzung bauaufsichtlicher Verfügungen und Widersprüche.

Kenntnisse

Teamfähigkeit
Eigeninitiative
Analytisches Denkvermögen
Zeitmanagement
Verhandlungsgeschick

Ausbildung

Dipl. Ing. in Umweltschutz- und Entsorgungstechnik

Jobbeschreibung

Ingenieur*in in Umweltschutz- und Entsorgungstechnik, Hannöver

Landeshauptstadt Hannover

Als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt leisten wir seit mehr als 125 Jahren einen klaren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Mit über 2.500 Kilometern Kanalnetz und zwei Großkläranlagen bereiten wir das Abwasser von rund 750.000 Menschen in Hannover und der Region auf und geben es der Natur zurück. Machen Sie Ihre Zukunft klar und bereichern Sie unser Team!
Ihre Aufgaben
Technische Prüfung und Bearbeitung von Mängeln an Leichtflüssigkeits- und Fettabscheideranlagen, inklusive der Bearbeitung der sich hieraus ergebenden Entwässerungsanträge
Technische Prüfung und Bearbeitung von Störungsmeldungen innerhalb von privaten Entwässerungsanlagen, die durch technische Probleme verursacht sind; inklusive der Bearbeitung der sich hieraus ergebenden Entwässerungsanträge
Bearbeitung und Durchsetzung bauaufsichtlicher Verfügungen nach dem NPOG und Widersprüche im Vorverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, die von besonderer Bedeutung sind
Ihr Profil und Ihre Kompetenzen
ein entsprechend abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing. Bachelor, Master/wissenschaftlicher Hochschulabschluss) als Ingenieur*in des Studienbereiches Umweltschutz- und Entsorgungstechnik, dies umfasst unter anderem die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, Verfahrenstechnik oder Wasserwirtschaft
Darüber hinaus verfügen Sie über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Wünschenswert ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Entwässerungssystemen
Erwartet werden Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Organisations- und Verantwortungsbereitschaft sowie analytisches Denkvermögen
Gewünscht werden ein gutes Zeitmanagement sowie Verhandlungsgeschick und Entscheidungsbereitschaft
Für die Arbeit ist das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erfoderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist erfoderlich. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Kopie Ihrer Fahrerlaubnis bei.
Gender- und Diversitykompetenz
Wir bieten
eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst
einen sicheren Arbeitsplatz sowie eine attraktive Vergütung
flexible Arbeitszeitmodelle
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung
eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
kostenlose Parkplätze
moderne Fahrzeuge für Dienstfahrten
betriebseigene Kantine
im Einzelfall eine Leistungsprämie
ein attraktives Job-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Dienstrad-Leasing
attraktive Sport- und Gesundheitsangebote
Hinweise und Werte
Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 11 Fg. 2 TVöD (A II 3 Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)).
Die Vollzeitstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet mit wöchentlich 39 zu besetzen. Die Stelle ist Teilzeit geeignet. Wir kommen gern mit Ihnen über praktikable Arbeitszeitmodelle ins Gespräch.
Die Landeshauptstadt Hannover hat das Ziel, die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Stadtverwaltung abzubilden. Sie erkennt damit Vielfalt als wichtigen Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein offenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer Religion sowie ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität gleiche Chancen bietet.
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bestärken insbesondere Menschen mit einer Migrationsbiografie sich zu bewerben. Weitere Informationen und Hinweise über die Landeshauptstadt Hannover als Arbeitgeberin und das Stellenbesetzungsverfahren finden Sie unter https://karriere.hannover.de/.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Avcioglu (Tel. 0511 168-34311, Mehtap.Avcioglu(at)hannover-stadt.de) als Ansprechpartner*in zur Verfügung. Für inhaltliche Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Schröter (Tel. 0511 168-47483, Gabriele.Schröter(at)hannover-stadt.de).
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte mit Ihrer vollständigen und aussagefähigen Bewerbung bis zum 27.06.2025 online über unser Bewerbungsportal.
Noch nichts Passendes dabei?
Dann bleiben Sie mit uns im Kontakt. Wir freuen uns auch über Initiativbewerbungen und beraten Sie gern über die vielfältigen Einstiegsmöglichkeiten.
Für interne Bewerbungen wird auf die geltenden LHH-spezifischen Regelungen verwiesen.

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