Der Studiengang „Steuerrecht“ vermittelt steuerrechtliches Fach- und Methodenwissen, kombiniert mit BWL-Grundlagen. Das Studium ist auch ein erster Schritt auf dem Weg zur Steuerberaterin bzw. zum Steuerberater.
Sie erlangen u. a. Kenntnisse zum Einkommen- und Umsatzsteuerrecht und zur Aufstellung von Jahresabschlüssen.
Für wen eignet sich das Studium?
Für Berufstätige und Auszubildende aus den Bereichen :
Rechnungswesen
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Ihre Zukunftsperspektiven
Das Studium qualifiziert für folgende Aufgaben :
Beratung bei steuerrechtlichen Fragestellungen
Erstellung von Jahres- und Zwischenabschlüssen nach HGB und Steuerrecht
Ansprechpartner bei Betriebsprüfungen und Jahresabschlussprüfungen
Analyse und Bewertung betrieblicher Kennzahlen
Bearbeitung betrieblicher Steuerangelegenheiten
Analyse betrieblicher Prozesse unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder sonstige als gleichwertig anerkannte Vorbildung (z.B. abgeschlossene Ausbildung – entweder mit dreijähriger Berufserfahrung oder mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung)
Aktuelle Berufstätigkeit (Vollzeit- sowie Teilzeittätigkeit) oder betriebliche Ausbildung, Traineeprogramm, Volontariat. Sollten Sie aktuell nicht berufstätig sein, jedoch eine Berufstätigkeit anstreben, kontaktieren Sie bitte unsere Studienberatung. Wir unterstützen Sie gerne und prüfen gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten der Zulassung.
Semesterstart & Dauer
Semesterferien : August und Mitte bis Ende Februar