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Eine spannende Gelegenheit in der Stadtverwaltung Stuttgart wartet auf Sie! In dieser Rolle sind Sie für die Verwaltung von Schließanlagen und die Durchführung von Reparaturen verantwortlich. Sie tragen aktiv zur Überwachung der Betriebsbereitschaft technischer Anlagen bei und arbeiten eng mit Handwerksbetrieben zusammen. Diese Position bietet Ihnen die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung, unterstützt durch ein umfassendes Gesundheitsmanagement und attraktive Zusatzleistungen wie ein kostenfreies Deutschlandticket. Wenn Sie technisches Verständnis und handwerkliches Geschick mitbringen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wir suchen Sie für die städtischen Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäude des Liegenschaftsamtes der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind unbefristet zu besetzen.
Das Liegenschaftsamt ist für die Betreuung von derzeit ca. 1.400 Gebäuden verantwortlich. Es handelt sich dabei um einen breitgefächerten Bestand von Kindertagesstätten, Bürogebäuden, Versammlungsstätten, Feuerwehrgebäuden, Bunkern, Wohngebäuden, Wohnheimen, Büchereien, Kultureinrichtungen und weiteren Nutzungsarten. Entsprechend vielseitig gestalten sich die kaufmännischen und technischen Schwerpunkte.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich (regelmäßig von Mo–Fr). Außerhalb der Regelarbeitszeit erfolgen im Wechsel Bereitschaftsdienste mit ggf. Nacht- und Wochenendarbeiten.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 25.05.2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter www.stuttgart.de/jobs . Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 23/0015/2025 an das Liegenschaftsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Heustraße 1, 70174 Stuttgart senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.