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Gesucht: Ärztin/Arzt im Auftrag der Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart

Stuttgart

Vor Ort

EUR 80.000 - 100.000

Teilzeit

Vor 7 Tagen
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Zusammenfassung

Das Polizeipräsidium Stuttgart sucht Ärztinnen und Ärzte zur Unterstützung in verschiedenen medizinischen Bereichen, einschließlich Blutentnahmen und Haftfähigkeitsuntersuchungen. Flexibel gestaltbare Dienstplanung sowohl im Rahmen von Einsätzen als auch in der Zentralen Ausnüchterungseinheit. Interessierte können sich bei den zuständigen Kolleginnen melden.

Qualifikationen

  • Zur Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen im Polizeigewahrsam.
  • Erforderlich sind professionelle Kenntnisse in Notfallversorgung und Gewahrsamsuntersuchungen.

Aufgaben

  • Durchführung von Blutentnahmen, Gewahrsams-/Haftfähigkeitsuntersuchungen.
  • Prüfung der Entlassfähigkeit und ggf. Notfallversorgung im Polizeigewahrsam.

Kenntnisse

Blutentnahmen
Gewahrsams-/Haftfähigkeitsuntersuchungen
Notfallversorgung

Ausbildung

Approbation als Arzt/Ärztin

Jobbeschreibung

Das Polizeipräsidium Stuttgart sucht Ärztinnen und Ärzte mit Approbation zur Unterstützung bei Blutentnahmen, Gewahrsams-/Haftfähigkeitsuntersuchungen, Leichenschauen und für Nachtdienste in der Zentralen Ausnüchterungseinheit.

Eine Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Stuttgart kann in verschiedenen Formen stattfinden:

1.) Anforderung im Einsatzfall

Das Aufgabenfeld umfasst die Durchführung von Blutentnahmen, Gewahrsams-/Haftfähigkeitsuntersuchungen und Leichenschauen. Diese finden täglich, i.d.R. zwischen 06:00 und 20:00 Uhr statt und werden durch Einzelfallpauschalen in Anlehnung an die GOÄ vergütet.

Die Anforderung der Ärzteschaft erfolgt ausschließlich telefonisch über das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Stuttgart, wo auch die zeitliche bzw. örtliche Verfügbarkeit der Ärztinnen und Ärzte hinterlegt wird.

2.) Nachtdienste in der Zentralen Ausnüchterungseinheit

Die Zentrale Ausnüchterungseinheit des Polizeigewahrsams wird täglich, von 20:00 bis 06:00 Uhr durch eine Ärztin bzw. einen Arzt unterstützt, um die dort anfallenden Maßnahmen zeitnah und mit der notwendigen Fachexpertise durchzuführen.

Dies umfasst insbesondere die Durchführung von Blutentnahmen und Gewahrsams-/Haftfähigkeitsuntersuchungen sowie die Prüfung der Entlassfähigkeit oder ggf. primäre Notfallversorgung von Personen, die sich im Polizeigewahrsam befinden.

Die dort tätige Ärzteschaft erhält für jeden Nachtdienst eine mittels Honorarvertrag festgelegte Vergütung. Die Dienstplanung kann flexibel gestaltet werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch weitere Fragen?

Dann stehen Ihnen die Kolleginnen des Referats Finanzen, Frau Kendel und Frau Steimle, unter 0711 8990-1531 /-1537 oder über stuttgart.pp.aerzte@polizei.bwl.de gerne zur Verfügung.

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