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Das Amtsgericht Chemnitz sucht eine/n Geschäftsstellenverwalter/in bzw. Serviceeinheit (m/w/d) in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1. Die Vollzeitstelle (40 Stunden) ist befristet auf zwei Jahre gemäß § 14 Abs.
2 TTG bzw. TzBfG und richtet sich an Bewerber/innen, die noch nicht im öffentlichen Dienst Sachsen beschäftigt waren. Zu den Aufgaben gehören Aktenbearbeitung in Papierform und elektronisch, Schriftgutverwaltung, Urkundenbearbeitung, Protokollführung, Kostenabrechnung sowie
Das Amtsgericht Chemnitz ist ein Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und hat zum 01. Januar 2027 die Stelle eines Geschäftsstellenverwalters / einer Serviceeinheit (m/w/d) in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 befristet gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von zwei Jahren in Vollzeit (40 Stunden) zu besetzen.
Für eine Einstellung kommen ausschließlich Bewerber/innen (m/w/d) in Betracht, die bisher noch nicht im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen beschäftigt waren.
Eine Teilzeittätigkeit ist grundsätzlich möglich.
Der Arbeitseinsatz erfolgt in der Geschäftsstelle. Die Aktenbearbeitung erfolgt sowohl in Papierform als auch elektronisch.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:
Die Stelle ist der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 Fachrichtung Justiz zugeordnet.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt bis zur Entgeltgruppe 9a.
Wir bieten Ihnen außerdem:
Für die Ausübung Ihrer Tätigkeit wünschen wir uns von Ihnen:
Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Bewerbungen, die nach dem 09. November 2026 eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Hinweise auch zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit sächsischen Gerichten und Justizbehörden unter https://www.justiz.sachsen.de/E-Kommunikation.